4495/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.07.2008
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BM für Unterricht und Kunst
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0186-III/4a/2008 |
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Wien, 24. Juli 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4604/J-NR/2008 betreffend Schulpartnerschaft, die die Abg. Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ich hatte zum genannten Termin unaufschiebbare dienstliche Verpflichtungen im Ausland wahrzunehmen.
Zu Fragen 2 sowie 17 bis 19:
Entsprechend den Anregungen des ersten Schulgipfels vom Dezember 2007, an dem Mitglieder des Elternbeirates teilnahmen, wurde in enger Absprache mit den Interessensvertretungen der Lehrerschaft, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler das „Forum Schulpartnerschaft“ als bundesweite Kommunikationsplattform für alle Schulpartner begründet. Je acht Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig über relevante Schulfragen beraten, Positionen untereinander aber auch mit dem Ministerium austauschen. Das erste Forum hat am 24. Juni 2008 mit dem Themenschwerpunkt „Qualitätssicherung – Bildungsstandards“ stattgefunden.
Zu Fragen 3 bis 5:
Ich habe von Anfang an betont, dass ich die Betroffenen zu Beteiligten machen will und dass der regelmäßige Austausch eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der schulpolitischen Projekte darstellt.
Die Stärkung der Schulpartnerschaft stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Im Vorfeld wichtiger gesetzlicher Maßnahmen, wie etwa der Novellierung des Schulzeitgesetzes, der Einführung der Modellversuche „Neue Mittelschule“, der Bildungsstandards oder der Überlegungen zur Reformierung der Reifeprüfungen wurden und werden auch weiterhin die Schulpartner informiert und zur Diskussion eingeladen.
Schulpartnerschaft wird nicht blockierend sondern unterstützend wahrgenommen. Projekte der Schulentwicklung können nicht gegen den Widerstand der Betroffenen durchgesetzt werden, sondern müssen von einem gemeinsamen Bewusstsein getragen sein.
Zu Frage 6:
Um eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung vorzubereiten, wurden bereits einige Teilprojekte genehmigt. Es handelt sich hierbei um die Bereiche lebende Fremdsprachen, Latein, Griechisch und Deutsch. Im Haupttermin 2008 wurden in der ersten und zweiten lebenden Fremdsprache – im Rahmen eines Schulversuches – bereits an 57 AHS erfolgreich zentrale Aufgabenstellungen eingesetzt.
Aus der
Eurydice-Datenbank wird ersichtlich (Datenstand 2002/03), dass von 31 (angeführten)
europäischen Staaten nur sieben keine zentralen Elemente in ihren
Reifeprüfungen haben
(vollzentral oder teilzentral). Diese Länder sind neben Österreich
die Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Island, Belgien und Schweden, wo es gar
keine Abschlussprüfung(en), dafür aber
Aufnahmsprüfungen an den Universitäten gibt. In Deutschland haben
beinahe alle Bundesländer auf zumindest teilzentrale Abschlussprüfungen
umgestellt.
Das Vorhaben „standardisierte schriftliche Reifeprüfung“ bedeutet (im Gegensatz zu zentralen Prüfungen wie z.B. in Frankreich), dass alle schriftlichen Aufgabenbeispiele zentral (standardisiert) gestellt und von der unterrichtenden Lehrkraft nach einem vorgegebenen Korrekturschlüssel verbessert und beurteilt werden. Diese Vorgehensweise hat aller Voraussicht nach einen (gewünschten) rückwirkenden Effekt auf die Korrekturarbeiten der Lehrerinnen und Lehrer in den Jahren vor der Reifeprüfung (5. bis 8. Klasse). Die standardisierten Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit Wissenschafterinnen und Wissenschaftern (Fachdidaktik) sowie Praktikerinnen und Praktikern erstellt. Nachhaltig abgesicherte Kompetenzen und abgesichertes Wissen werden somit weiterführend dokumentierbar (z.B. für künftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie weitere Bildungsgänge).
Die
schriftlichen Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich so erstellt, dass
sie allen Typen der AHS (Gymnasium, Realgymnasium, wirtschaftskundliches
Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) Rechnung tragen; sofern der
Lehrplan in der Normstundentafel Unterschiede
ausweist, kann dies im Aufgabensetting berücksichtigt werden. Ein „Aufgabenmix“
von zentral erstellten und individuell ergänzten Aufgaben lässt bei
der schriftlichen Reifeprüfung keine fairen Vergleiche zu, hat sich auch
in anderen Ländern nicht bewährt und wird daher nicht angestrebt.
Kompetenzorientierte und standardisierte Aufgabenstellungen hingegen
fördern höhere Transparenz und Objektivität in der
Beurteilung und beschreiben Leistungen der Schülerinnen und Schüler konkreter.
Die Themen für die Vorwissenschaftliche Arbeit und die mündlichen
Prüfungen werden von den Lehrkräften am Standort gestellt, um den an
den Schulen ausgeprägten Schwerpunkten, der Schulautonomie und
individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung
zu tragen.
Die „Reifeprüfung neu“ an AHS könnte aus drei (von einander unabhängigen) Säulen bestehen und modular aufgebaut sein:
- Verpflichtende „Vorwissenschaftliche Arbeit“;
- Vier Klausuren (zentral
vorgegeben) in Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache; weiters in einer
weiteren Fremdsprache (lebend bzw. Latein bzw. Griechisch) oder in
Darstellender Chemie oder in Physik oder in Biologie oder Musikkunde oder Sportkunde;
- Zwei mündliche Prüfungen.
Der Fokus soll deshalb im schriftlichen Bereich (Vorwissenschaftliche Arbeit, Vier Klausuren) liegen, weil dadurch mehr Objektivität in der Beurteilung erzielt werden und die Leistung der Schülerinnen und Schüler konkreter beschrieben werden kann. Die Qualität in der Beantwortung und die Aussagekraft bei den mündlichen Prüfungen wird dadurch erhöht, dass die Schülerinnen und Schüler bei jeder mündlichen Prüfung die Themenstellung und mögliche Lösungsansätze im Rahmen einer Präsentation vorstellen und ihre Fachkompetenz in einem Prüfungsgespräch mit Fachprüferinnen und Fachprüfern unter Beweis stellen müssen.
Zu Fragen 7 bis 9:
Da die Arbeiten
an Bildungsstandards auf der 4. Schulstufe (Deutsch und Mathematik) sowie
der 8. Schulstufe (Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache-Englisch)
bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode begonnen wurden, bezieht sich
auch die vereinbarte Fertigstellung und gesetzliche Verankerung auf die
genannten Fachbereiche. Darüber hinaus wurde von mir zu Beginn dieser
Legislaturperiode der Auftrag erteilt, die Arbeiten an Bildungsstandards
für die Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde) auf
der 8. Schulstufe aufzunehmen. Diese können aber auf Grund der
notwendigen Entwicklungszeit in die für Herbst 2008 in Aussicht genommene
Begutachtung der Verordnung zu Bildungsstandards noch nicht einbezogen
werden, sodass es bei den genannten Fächern bleiben wird. Eine Ausdehnung
auf weitere Fächer wird derzeit nicht erwogen, da alle nationalen und
internationalen vergleichbaren Entwicklungen Hinweise enthalten, dass externe
Evaluationen in diesen Fachbereichen genügend Rückmeldungen liefern,
um datengeleitete Schulentwicklung auf allen Ebenen anstoßen zu
können.
Zu Frage 10:
Am 9. Juni 2008 traf eine Gruppe von Expertinnen und Experten, die sich beruflich mit dem Thema „Ethik“ auseinandersetzen, auf meine Einladung zu einem Grundsatzgespräch zusammen. In diesem einstündigen Gespräch wurden der Zeitplan und die Projektstruktur sowie erste inhaltliche und organisatorische Punkte andiskutiert. Weiters wurde in der Sitzung des Unterrichtsausschusses am 19. Juni. 2008 eine parlamentarische Enquete zu diesem Thema in Erwägung gezogen.
Zu Fragen 11 bis 14:
Die im Rahmen der Demokratie-Initiative eingerichtete Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt „Starke Demokratie braucht mündige Bürger und Bürgerinnen“ beschäftigt sich mit dem Themenkomplex der Schuldemokratie. Im Sinne faktenbasierter Politik wurde eine wissenschaftliche Erhebung zu Elementen der erweiterten Schuldemokratie (Klassenräte, Schulparlamente u.ä.) in österreichischen Schulen durchgeführt, um gezielt bereits vorhandene Ansätze weiter zu stärken.
In einem Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend sowie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden Fragen des Wissensstandes und des Wissenserwerbs von Schülerinnen und Schüler, Vertreterinnen und Vertretern („Was sollten SchülerInnen-VertreterInnen wissen und wie können sie dieses Wissen erlangen?“) bearbeitet. Damit hat die Arbeitsgruppe „Starke Demokratie braucht mündige Bürgerinnen und Bürger“ die Diskussion der Arbeitsgruppe zum Kompetenzmodell Politische Bildung aufgegriffen.
Wichtig bei den Maßnahmen ist der ständige Dialog mit den Schülerinnen und Schülern sowie den jungen Menschen (z.B. über das Webportal www.entscheidendbistdu.at). Für den Herbst sind in Zusammenarbeit mit der Bundeschülerinnen- und -schülervertretung weitere Schritte zu einer ausgebauten Informationsschiene geplant. An einer Handreichung für Schülerinnen/Schüler-Vertreterinnen/Vertretern wird gearbeitet.
Mit dem Schulprojekte-Fonds „Demokratie lernen und leben“ fördert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Aktivitäten auf schulischer Ebene zu Themen der Politischen Bildung und des Demokratie-Lernens.
Zur
Stärkung der schulischen Partizipation wird das Instrument der
Verhaltensvereinbarungen besonders forciert. Verhaltensvereinbarungen schaffen
Verbindlichkeit, ermöglichen das
Übernehmen altersgemäßer Verantwortung und machen demokratische
Prozesse im Klassenzimmer und in der Schule erlebbar. Das Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Frühjahr einen neuen
Leitfaden zur Erstellung von Verhaltensvereinbarungen an Schulen entwickelt und
verfolgt damit das Ziel des Ausbaus der Verhaltensvereinbarungen.
Zu Fragen 15 und 16:
Im Zusammenhang mit § 59 des Schulunterrichtsgesetzes bezeichnet „Vertreterin bzw. Vertreter der Klassensprecherinnen bzw. Klassensprecher der 5. bis 8. Schulstufe“ die Unterstufensprecherin bzw. den Unterstufensprecher. diese/dieser ist somit bereits gesetzlich verankert.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.