4601/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Wien, 19. August 2008

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0189-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4645/J-NR/2008 betreffend „Gehalts­verhandlungen bei den Bundestheatern III“, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 24. Juni 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Wie ich bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4042/J-NR/2008 (3998/AB) auch unter Hinweis auf die diesbezügliche Vorläuferanfrage dargelegt habe, ist von mir sehr ausführlich zu diesen Fragenkomplexen Stellung genommen worden. Grundsätzlich halte ich nochmals fest, dass in der Frage der Gehaltsverhandlungen mit den Bundestheatern in den vergangenen Jahren eine uneinheitliche Vorgangsweise gewählt wurde. Die nunmehr gewählte Vorgangsweise entspricht dagegen der Gleichbehandlung sämtlicher Angehöriger eines Betriebes, die gemäß ihres Aufgabenbereichs und ihrer Verantwortung entlohnt werden.

 

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass mir der Geschäftsführer der Bundestheater-Holding bereits anlässlich der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4042/J-NR/2008 vorgeschlagen hat, dass künftig das Ausmaß seiner Teilnahme an generellen Gehaltserhöhungen erst nach Vorliegen des jeweiligen Gehaltsabschlusses der Bundestheater zwischen ihm und mir einver­nehmlich festgelegt wird. Ich habe diesen Vorschlag angenommen und kann daher keinen wie auch immer gearteten Interessenskonflikt in der gegenständlichen Frage erkennen, ebenso wenig wie eine „doppelte Verantwortung“. Der Geschäftsführer der Bundestheater-Holding hat den gesetzlich festgelegten Auftrag eines sparsamen Abschlusses (wie er im Übrigen auch im Banken- oder Sparkassenkollektivvertrag gilt). Dieser Auftrag wird zudem mit dem Geschäftsjahr 2008/2009 in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen und wurde vom Geschäftsführer der Bundestheater-Holding nachweislich stets erfüllt.

 

Zur Frage nach der „gewährten großzügigen Gehaltserhöhung“ ist festzustellen, dass diese im Jahr 2004 stattgefunden hat. Eine Aberkennung dieser Bezugserhöhung wäre ein rückwirkender Vertragseingriff und ist im Sinne einer Vertragssicherheit abzulehnen.

 

Zur Chronologie der durchaus wechselhaften Vertragsgestaltung der vergangenen Jahre wie auch zum besseren Verständnis des in der Anfrage verwendeten Ausdrucks „großzügige Gehaltserhöhung“ ist festzuhalten:

 

1)   Zum Zeitpunkt der Ausgliederung (1999):

a.   Gehaltsfestlegung für die Zeit 01.09.1999 – 31.08.2001 und ein demgegenüber um ca. 9% reduzierter Bezug für die Zeit 01.01.2001 – 31.08.2004;

b.   jährliche Anpassung nach Maßgabe der generellen für Bundesbeamte der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2;

c.   kriterienbasierte Leistungsprämie bis zu 10%.

 

2)   2001 (rückwirkend ab 01.09.2000):

a.   Gehaltserhöhungen auf die unter 1) vereinbarten Beträge um je ca. 10,4%;

b.   gleichzeitig weiterhin jährliche Anpassung nach Maßgabe der generellen für Bundes­beamte der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2;

c.   keine Leistungsprämie

 

3)   Zum Zeitpunkt der Verlängerung des Vertrages (28.09.2004):

a.   Gehaltserhöhung um ca. 6% ab 01.09.2004;

b.   keine jährliche Anpassung;

c.   kriterienbasierte Leistungsprämie von 8%.

 

4)   2007:

a.   jährliche Anpassung gemäß Gehaltsbewegungen für Bundestheaterbedienstete des administrativen Personals

i.    per 01.01.2007 auf Basis KV vom September 2006 wie für alle GF der Bundes­theater,

ii.    per 01.09.2007 auf Basis KV vom September 2007;

b.   kriterienbasierte Leistungsprämie bis zu 10%.

 

Zu Frage 4:

Die nunmehrige Regelung ist auf lange Sicht jedenfalls eine transparentere und sparsamere Lösung als die Gewährung von hohen Sondervereinbarungen in den vergangenen Jahren und stellt dies auch eine Vorgabe für künftige Geschäftsführer dar. Der Umstieg erfolgte in spar­samer Weise, indem die Bezugserhöhung von 2007 auch tatsächlich mit 1. Jänner 2007 wirksam wurde – und nicht etwa rückwirkend mit dem letzten Kollektivvertragsabschluss von September 2006, anders als 2001, als der damalige Herr Staatssekretär Morak die Bezugs­erhöhungen rückwirkend ab September 2000 gewährte.

 

Zu Frage 5:

Nachdem es sich um eine rechtmäßige Vereinbarung handelt, besteht dazu kein Grund.

 

Zu Frage 6:

Da die aktuelle Regelung langfristig gesehen sparsamer und transparenter ist als individuelle hohe Sondervereinbarungen, entspricht sie auch einer nachhaltigen Budgetgestaltung. Die zur Debatte stehende Summe steht zudem in keinem Verhältnis zu den von den Bundestheatern tatsächlich benötigen Mitteln.

 

Zu Frage 7:

Da eine Prüfung durch den Rechnungshof auch nicht abgelehnt werden könnte, stellt sich die Frage nach einer Zustimmung zu einer solchen Prüfung ebenso wenig.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.