4613/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0198-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Wien, 20. August 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4773/J-NR/2008 betreffend das Finanzdesaster Wörther-See-Bühne, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Melitta Trunk, Freundinnen und Freunde am 10. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Der Tätigkeitsbericht wurde der Kunstsektion im Dezember 2006 übermittelt.

 

Zu Frage 3:

Es besteht ein gültiger Vertrag, mit der Bestimmung, dass die Fördernehmerin die Fördersumme für den Zeitraum 2004-2008 erhalten hat. Die Förderzusage beinhaltet weiters Folgendes: „Die Tätigkeit und der Produktionsumfang sind auf die absehbaren Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen. Die Bundesförderung dient zur teilweisen Deckung eines bei ordentlicher und zweckmäßiger Durchführung der geförderten Tätigkeit entstehenden Abgangs.“ Zur Verbuchung des gesamten Förderbetrages in der Bilanz 2004 ist zu bemerken, dass die bilanztechnische Verbuchung der Förderung aus handelsrechtlicher Sicht Sache der Gesellschaft ist.

 


Zu Fragen 4 bis 8:

Der mit der Cine Culture Carinthia GmbH abgeschlossene Fördervertrag basiert auf den all­gemeinen Förderungsbedingungen sowie Richtlinien des Bundeskanzleramts (nunmehr Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz.

 

Der Finanzprokuratur wurden die bisher eingegangenen Nachweisunterlagen übermittelt. Sie wurde mit der Einschätzung der Rechtslage hinsichtlich einer gänzlichen oder aliquoten Rück­forderung der Bundesförderung beauftragt. Weiters wurde um die Einleitung der geeignet erscheinenden Rechtsschritte ersucht.

 

Die Finanzprokuratur empfahl von einer gerichtlichen Rückforderung eines Teiles der Förder­summe, bezogen auf den bisher abgerechneten Zeitraum 2004 bis 2006, Abstand zu nehmen, da in rechtlicher und prozessual beweismäßiger Hinsicht die Durchsetzbarkeit einer derartigen Rückforderung in zu hohem Maße ungewiss sei und das Prozessrisiko daher zu hoch wäre.

 

Zu Frage 9:

Die Frist für das letzte zur Abrechnung gelangende Betriebsjahr 2008 ist der 1. Oktober 2009. Ausgehend von diesem Vertragsende wird danach die gesamte Angelegenheit abschließend, unter Beteiligung der Finanzprokuratur, neuerlich beurteilt.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.