4684/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0239-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4839/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Für Österreich werden keine ähnlichen Daten erhoben. Die Kernaussage der zitierten Studie ist eine selbstverständliche und gilt bei unterschiedlichen Qualifikationen auch für InländerInnen: weniger integrierte Menschen leisten geringere Abgaben an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Daraus lässt sich folgern, dass der Staat auf allen seinen institutionellen Ebenen eine koordinierte Integration von rechtmäßig aufhältigen MigrantInnen fördern und forcieren soll; der Ertrag wird die Aufwendungen aus volkswirtschaftlicher Sicht mittelfristig bereits wesentlich übertreffen.
Frage 3:
Die Bundesregierung hat das Thema „Integration“ zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht und eine „Integrationsplattform“ eingerichtet, die Integrationsfragen evaluieren und entsprechende Maßnahmen vorschlagen soll. Diesbezüglich darf ich auf die vom führend zuständigen Bundesministerium für Inneres eingerichtete Website „www.integration.at“ verweisen.
Frage 4:
Laut Auskunft von Statistik Austria werden keine eigenen Erhebungen zur sozialen Lage von Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt. Im Jahrbuch „Integration – Zahlen, Daten Fakten“, herausgegeben vom Österreichischen Integrationsfonds, werden jedoch Statistiken und Daten zu den vielfältigen Lebenssituationen und
-bereichen von Menschen mit Migrationshintergrund in kompilierter Form dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen