4690/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0134-I/A/3/2008
Wien, am 1 . September 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4831/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde.
Die Ausführungen des Hauptverbandes werden im Folgenden wiedergegeben:
Frage 1:
Die Sozialversicherungsnummer (VSNR) ist ein rein numerisch gebildetes zehnstelliges Identifikationszeichen. In den meisten Fällen wird an den letzten sechs Stellen das Geburtsdatum abgebildet.
Die VSNR ist ein eindeutiger Schlüssel innerhalb der Sozialversicherung und bleibt im Regelfall für einen Versicherten das ganze Leben lang gleich.
Im Gegensatz dazu kann sich das Geburtsdatum einer Person durch (nachträgliche) Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Geburtsurkunde, usw.) ändern (siehe dazu auch die Antwort auf Frage 4).
Konkret kann es in zwei Konstellationen dazu kommen, dass die SVNR einer Person die Ziffernfolge 13, 14 oder 15 an der siebenten und achten Stelle aufweist:
- Die genauen Geburtsdaten, insbesondere Tag und Monat, sind nicht bekannt.
- Für das konkrete Geburtsdatum sind alle verfügbaren Laufnummern bereits vergeben.
In diesen beiden Fällen wird die VSNR mit einem fingierten Geburtsdatum gebildet. Als Monat werden dabei die Zahlen 13, 14 oder 15 verwendet.
Das Procedere zur Bildung der VSNR stellt sich wie folgt dar:
Die Versicherungsnummer ist rein numerisch zehn Stellen lang. Die vierte Stelle der Versicherungsnummer ist die Prüfziffer, welche die Richtigkeit dieser Nummer gewährleistet.
Die Versicherungsnummer hat folgenden Aufbau:
LLL P TT MM JJ
- LLL Laufnummer (ohne Rücksicht auf Geschlecht und Jahrhundert von 100 aufwärts)
- P Prüfziffer
- TT Geburtstag
- MM Geburtsmonat
- JJ Geburtsjahr
Die Prüfziffer (P) wird auf folgende Art errechnet:
Jede Stelle der Laufnummer und des Geburtsdatums wird mit einem Faktor multipliziert und zwar:
Faktorenreihe
L L L T T M M J J
3, 7, 9 5, 8, 4, 2, 1, 6
Laufnummer Geburtsdatum
Die Prüfziffer P ist der Divisionsrest aus der Summe der Produkte geteilt durch die Zahl 11. Ergibt sich ein Divisionsrest von 10, so wird die nächsthöhere Laufnummer verwendet.
Frage 2:
Zum Zeitpunkt der Auswertung (Stand 25. Juli 2008) waren 71.657 Personen mit dem fingierten Monat 13 in der Versicherungsnummer erfasst.
Mit den fingierten Monaten 14 und 15 waren keine Personen vorhanden.
Frage 3:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Erfassung der Staatsbürgerschaft erst seit einigen Jahren und nur bei unaufgefordertem Beibringen der entsprechenden Nachweise erfolgt.
Frage 4:
Insbesondere Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft können ihr Geburtsdatum (zumindest beim Erstkontakt mit dem Sozialversicherungsträger) nicht mit Geburtsurkunden oder ähnlichen Dokumenten belegen, da sie diese z.B. auf der Flucht aus ihrem Heimatland verloren oder sie nie besessen haben.
Der nachträgliche Nachweis vollständiger bzw. abweichender Geburtsdaten führt in der Sozialversicherung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 358 Abs. 3 ASVG) zwar zu einer Berichtigung des Geburtsdatums, nicht jedoch zu einer Änderung der ursprünglich vergebenen SVNR.
Frage 5:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch das edv-technische Fingieren real nicht existierender Monatswerte keine Zusatzkosten verursacht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin