4838/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. September 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0196-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4911/J betreffend „Business Coaching Partners – Auftragnehmer AMS“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass das neuerliche Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten eines vom AMS beauftragten Kursinstituts als ein ernstzunehmendes Problem wahrgenommen wird. Von Seiten des AMS bzw. des sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrats des AMS wird im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Qualitätssicherung der Richtlinien daher eingehend zu prüfen sein, inwieweit man bei der Vergabe und Förderung von Kursmaßnahmen über die bereits bestehenden Regelungen hinaus die Wahrscheinlichkeit derartiger Vorfälle minimieren und die soziale Absicherung für die Trainer/innen – nach den schon erfolgten Maßnahmen wie der Einbeziehung von freien Dienstnehmer/innen in den Anwendungsbereich des Insolvenz-Entgelt-sicherungsgesetzes und in die Arbeitslosenversicherung – weiter verbessern kann.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die nachstehend aufgelisteten Aufträge/Förderverträge wurden mit der Firma BCP abgeschlossen. An die beiden anderen genannten Unternehmen gab es keine Auftragsvergabe durch das AMS.
Jahr |
AMS |
Projektbezeichnung |
Gesamt |
Projekt-beginn |
Projekt-ende |
2003 |
Wien |
Jobcoaching 2003 für RGS Esteplatz/Dresdner Str./Huttengasse |
1.675.300,65 |
14.04.2003 |
13.06.2004 |
|
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS |
81.022,26 |
25.08.2003 |
10.10.2003 |
|
Wien |
Berufsorientierung und Coaching für RGS |
87.990,48 |
24.11.2003 |
06.02.2004 |
2004 |
NÖ |
Qualification Career Coaching Center QC3 Schwechat |
177.714,65 |
07.01.2004 |
31.12.2004 |
|
Wien |
Jobcoaching für Personen ab 31 Jahren |
650.639,78 |
07.06.2004 |
06.12.2004 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center QC3 West |
327.731,76 |
07.01.2004 |
31.12.2004 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center
QC3 |
334.237,38 |
07.01.2004 |
31.12.2004 |
|
Wien |
Jobcoaching für Personen ab 25 Jahren (2004/05) |
418.419,59 |
02.11.2004 |
20.05.2005 |
|
Wien |
Qualifizierungs- u. Vermittlungsunterstützung |
1.704.452,65 |
22.11.2004 |
31.03.2006 |
|
Wien |
Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung |
1.940.251,66 |
22.11.2004 |
31.03.2006 |
2005 |
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS Jugendliche/BOCO (JASG VIII) |
104.190,96 |
29.08.2005 |
21.10.2005 |
|
NÖ |
Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen |
47.751,01 |
12.09.2005 |
20.01.2006 |
|
Wien |
Jobexpress für RGS Schloßhoferstraße |
808.329,89 |
18.04.2005 |
14.07.2006 |
|
NÖ |
Date4Job |
29.955,40 |
06.06.2005 |
29.07.2005 |
|
NÖ |
Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen |
22.079,60 |
15.03.2005 |
31.08.2005 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center
QC3 |
252.558,89 |
03.01.2005 |
31.12.2005 |
2006 |
NÖ |
Jobworking BCP (Beratung und Betreuung) |
330.142,40 |
01.01.2006 |
31.12.2006 |
|
NÖ |
Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen |
94.976,06 |
20.02.2006 |
14.12.2006 |
|
NÖ |
Aktivierende Maßnahmen Gmünd |
22.818,89 |
29.05.2006 |
26.01.2007 |
|
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS |
106.819,22 |
28.08.2006 |
22.10.2006 |
|
Sbg |
Berufsorientierung f. Jugendliche (Salzburg) |
25.815,02 |
11.09.2006 |
24.11.2006 |
|
Sbg |
Aktiv in das Gastgewerbe (Salzburg) |
9.343,24 |
20.11.2006 |
22.12.2006 |
|
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS |
76.703,33 |
04.12.2006 |
09.02.2007 |
|
Wien |
Jobexpress für RGS Schloßhoferstraße |
696.011,04 |
18.04.2006 |
13.07.2007 |
|
Wien |
Basisqualifikation in der Finanzdienst-leistung für Frauen |
116.850,63 |
13.02.2006 |
02.02.2007 |
|
NÖ |
Date 4 Job |
31.146,56 |
21.08.2006 |
13.10.2006 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center
QC3 |
263.907,75 |
02.01.2006 |
31.12.2006 |
|
NÖ |
Date 4 Job Amstetten |
29.942,72 |
07.09.2005 |
15.11.2005 |
2007 |
NÖ |
Jobworking BCP 2007 (Beratung und Betreuung) |
351.372,00 |
01.01.2007 |
31.12.2007 |
|
Sbg |
Deutsch u. intensive Arbeitssuche (Salzburg) |
122.379,55 |
11.04.2007 |
22.02.2008 |
|
NÖ |
Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen |
71.927,79 |
05.03.2007 |
11.12.2007 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center QC3 WEST |
237.556,21 |
02.01.2007 |
31.12.2007 |
|
Sbg |
Berufsorientierung für Jugendliche (Salzburg) |
25.667,69 |
10.09.2007 |
23.11.2007 |
|
Wien |
Powerpool - Personalized Job Support Center für Jugendliche |
103.786,89 |
15.10.2007 |
01.08.2008 |
|
Sbg |
Aktiv ins Gastgewerbe |
9.903,15 |
19.11.2007 |
21.12.2007 |
|
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS |
87.166,83 |
20.08.2007 |
28.09.2007 |
|
Wien |
Berufsorientierung- und Coaching für RGS |
86.823,61 |
03.12.2007 |
08.02.2008 |
2008 |
NÖ |
Jobworking BCP 2008 (Beratung und Betreuung) |
346.003,06 |
01.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center
QC3 |
76.820,62 |
02.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center QC3 Scheibbs |
38.851,70 |
02.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center
QC3 |
27.816,36 |
02.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Qualification Career Coaching Center QC3 Melk |
67.251,52 |
02.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Erfahrung zählt! Amstetten |
104.986,00 |
04.02.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Erfahrung zählt! Scheibbs/Melk |
89.354,45 |
02.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Erfahrung zählt! Waidhofen/Ybbs |
33.508,26 |
14.01.2008 |
31.12.2008 |
|
NÖ |
Integrationsoffensive 2008 |
68.067,13 |
14.01.2008 |
02.05.2008 |
|
Sbg |
Deutsch und intensive Arbeitssuche |
31.697,98 |
11.02.2008 |
22.08.2008 |
|
NÖ |
Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen |
71.999,96 |
18.02.2008 |
27.11.2008 |
|
Sbg |
Deutsch und intensive Arbeitssuche für Frauen (Salzburg) |
34.892,62 |
25.02.2008 |
12.05.2008 |
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mit den genannten Firmen bzw. Personen wurden im fraglichen Zeitraum keinerlei Aufträge/Verträge über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abge-wickelt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Dem AMS waren keine diesbezüglichen Schwierigkeiten bekannt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Subunternehmer erbringen Teile der ausgeschriebenen Leistung im Auftrag des Auftragnehmers. Dies trifft auf die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH nicht zu. Die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH scheint bei keinem einzigen der beim AMS im Rahmen von Vergabeverfahren eingereichten Angebote auf. Die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH ist der BCP gegenüber lediglich als Trainer/innenkoordinations- und Honorarabrechnungsstelle aufgetreten. Kenntnis von der Wahrnehmung dieser Funktion erlangte das AMS ausschließlich über von All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH an BCP gelegte Honorarabrechnungen für Trainer/innen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Da die Angebote der BCP an das AMS keine Weitergabe von Auftragsteilen an die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH als Subunternehmer vorgesehen haben, fehlen auch entsprechende vertragliche Vereinbarungen. Die Vergabe von Subaufträgen ist vergaberechtlich nur zulässig, wenn dies im Angebot bereits vorgesehen ist. Im Rahmen der Angebotslegung für die Maß-nahmen „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung für den gesamten Wiener Arbeitsmarkt, Teillos 1 für RGS 960“ (Dauer 22.11.2004-31.03.2006) und „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung für den gesamten Wiener Arbeitsmarkt, Teillos 9 für RGS 968“ (Dauer 22.11.2004-31.03.2006) trat etwa die Firma Kapsch als Subunternehmer auf. Es handelte sich hierbei um eine maßnahmenspezifische Weitergabe von Leistungen an einen Subunternehmer (Schweißkurse).
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die gänzliche Weitergabe von Aufträgen ist laut AMS-Richtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßnahmen (BM 1) auch in Übereinstimmung mit den bundesvergabegesetzlichen Bestimmungen unzulässig. Eine teilweise Weitergabe ist hingegen richt-linienkonform. In jedem Ausschreibungsverfahren wird den Bietern mitgeteilt, bis zu welchem Ausmaß eine Weitergabe an Subunternehmer zulässig ist.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Prüfung der Bonität sowie der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit erfolgt durch Vorlage der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde und des letztgültigen Kontoauszugs der zuständigen Sozialversicherungsanstalt.
Weiters erfolgt eine schriftliche Erklärung der Bieter, dass gegen sie kein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde und dass sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben. Zur künftigen Ausdehnung der Bonitätsprüfung wird die Vorlage einer KSV-Auskunft als Bieterverpflichtung in Aussicht genommen.
Über die Bonitätsprüfung im eigentlichen Sinn hinaus werden auch alle wesentlichen Elemente der technischen Leistungsfähigkeit, wie Vorhandensein der erforderlichen Kursräumlichkeiten, Ausstattung etc. eingehend geprüft.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Während eines laufenden Auftrages wird derzeit die Bonität nicht abermals überprüft. Es wird jedoch für künftige Fälle die Einführung einer solchen Bonitätsprüfung im Stadium der Auftragsdurchführung überlegt.
Bei einer Wiederbeauftragung muss dann keine Eignungsprüfung durchgeführt werden, wenn die Beauftragung an einen Bieter erfolgt, der innerhalb der letzten beiden Jahre bereits eine oder mehrere Maßnahmen zur Zufriedenheit des AMS durchgeführt hat. Sollten jedoch aus welchen Gründen auch immer Zweifel an der Eignung bestehen, so ist die gesamte oder eine teilweise Eignungsprüfung verpflichtend durchzuführen. Eine Wiederbeauftragung kann dann nur nach positiver Eignungsprüfung erfolgen.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Sicherstellungen in Form einer Bankgarantie werden in Einzelfällen verlangt. Angesichts der für die Bankgarantie anfallenden Kosten und der damit verbundenen Erhöhung der Auftragskosten für das AMS bzw. Schmälerung des für die Schulung von arbeitslosen Menschen zur Verfügung stehenden Budgets besteht keine generelle Verpflichtung zur Beibringung einer Bankgarantie.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Über die behauptete Tätigkeit von „All Professions Human-Ressources Personal-management GmbH“ im Bereich der Arbeitsvermittlung sowie eine diesbezügliche Berechtigung liegen im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keinerlei Informationen vor. Es können daher auch keine näheren Angaben über das Vorhandensein und die Erteilung einer diesbezüglichen Berichtigung gemacht werden. Der Link zu www.allprofessions.at auf der AMS-Homepage wurde gelöscht.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Ja. Das AMS beauftragt den Auftragnehmer mit der Umsetzung von konkreten Konzepten; diese beinhalten sowohl einen Unterrichtsstundenplan als auch die dafür vorgesehenen Trainer/innen. Weiters schreibt das AMS Mindestanforderungen bei Trainerqualifikationen vor; diese werden bei Angebotseinreichung und auch während der laufenden Kursdurchführung überprüft.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Dem AMS ist nicht bekannt, dass Trainer/innen bei ihrem Nichterscheinen von Auftragnehmer/innen vertraglich zur Zahlung eines Pönales verpflichtet werden.
Eine derartige Regelung – sofern sie tatsächlich existiert – ist ausschließlich im Rechtsverhältnis Kursinstitut – Trainer/in zu beurteilen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei einer im Verantwortungsbereich des AMS liegenden Kursabsage dem Auftragnehmer selbstverständlich unabwendbare Kosten ersetzt werden.
Da es sich beim Rechtsverhältnis Auftragnehmer/in – Trainer/in um ein von der Vertragsbeziehung AMS – Auftragnehmer/in unabhängiges Rechtsverhältnis handelt, und somit die Trainer/innen in keinem Rechtsverhältnis zum AMS stehen, gibt das AMS weder Muster- oder Normverträge vor, noch prüft es die zwischen diesen Vertragsparteien geschlossenen Verträge. Inwieweit die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer/innen und Auftragnehmer/innen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, obliegt im Streitfall der Beurteilung der Gerichte. Generell kann jedoch festgestellt werden, dass sich die Auftragnehmer/innen mit der Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens verpflichten, bei der Durchführung einer Maßnahme die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Nachdem es – wie bereits dargestellt – keinerlei Vertrags- bzw. Rechtsverhältnis zwischen den betroffenen TrainerInnen und dem AMS gibt, besteht auch keine Verantwortung des AMS bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für ausbleibende Entgeltzahlungen bzw. Entlohnung.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Generell kann dazu – wie schon in der Antwort zu Punkt 16 der Anfrage – angemerkt werden, dass sich die Auftragnehmer/innen mit der Abgabe eines rechtsverbind-lichen Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens verpflichten, bei der Durchführung der Maßnahme die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Werden vom Auftraggeber in einem kontradiktorischen Verfahren diesbezügliche schwere Verfehlungen nachweislich festgestellt, so ist das betroffene Unternehmen von künftigen Vergabeverfahren auszuschließen. Sollten die derzeit bei Bildungs-trägern verstärkt auftretenden Überprüfungen der Krankenkassen zum Ergebnis kommen, dass es sich bei den von ihnen als freie Dienstnehmer/innen beschäftigten Trainer/innen in Wahrheit um „echte“ Dienstnehmer/innen handelt und wird diese Einschätzung auch von der Judikatur geteilt, wäre zu überlegen, in Hinkunft die Verpflichtung zur Begründung von echten Dienstverhältnissen in die Ausschreibungsbestimmungen aufzunehmen. Unabhängig davon wurde das Problem bereits mit der Einbeziehung der freien Dienstnehmer/innen in den Anwendungsbereich des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes und in die Arbeitslosenversicherung mit 1. Jänner 2008 deutlich entschärft.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Das AMS wird im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Klärung noch offener Fragen beitragen. Adäquate Unterstützungsangebote für die Betroffenen bei der Durch-setzung ihrer Ansprüche stehen im Rahmen von dafür spezialisierten Serviceleistungen (z.B. im Bereich der Arbeitnehmerorganisationen) zur Verfügung.