4873/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.10.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0211-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Oktober 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4954/J-NR/2008 betreffend parteipolitische Hetze an der Handelsschule Innsbruck, die die Abg. Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 12. September 2008 an mich richteten, wird nach Befassung des Landesschulrates für Tirol wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Parteipolitische Agitation an österreichischen Schulen, ganz gleich von welcher politischen Partei und für welche politische Partei ist unzulässig. Eine Auseinandersetzung mit Politik im Sinne des Grundsatzerlasses „Politische Bildung in den Schulen“ entspricht jedoch der Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule und soll die Schülerinnen und Schüler zu einem guten Demokratieverständnis heranführen und sie befähigen, sich kritisch mit politischen Inhalten auseinanderzusetzen und ihre eigene Meinung zu bilden.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Ob etwas disziplinarrechtlich relevant ist, ist jeweils im Einzelfall von den dazu berufenen Organen nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen und zu entscheiden.


Zu Frage 5:

Ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Prof. Mag. Josef Kneisl wurde nicht eingeleitet. Der Genannte wurde seitens des Landesschulrates für Tirol aufgefordert, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. In seiner schriftlichen Stellungnahme weist der Genannte darauf hin, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen teilweise aus dem Zusammen­hang gerissen worden seien und der Gesamtzusammenhang nicht berücksichtigt worden sei. Seine „Ich-bezogene„ Ausdrucksweise sei eine Form der Umgangssprache und drücke allge­meine Aussagen und nicht seine persönliche Meinung aus. Dies habe er seinen Schülern auch mitgeteilt.

 

Er betont, dass er noch nie Parteipolitik im Unterricht betrieben habe und auch nicht eine politische Partei bzw. politische Bewegung bewertet oder kritisiert habe. Wenn der Eindruck ent­standen sein sollte, er habe die FPÖ kritisiert, so sei dies aus dem Zusammenhang genommen und nie in seiner Absicht gelegen. Sollte sich jemand durch seine Äußerungen beleidigt und in seiner Ehre gekränkt fühlen, so tue ihm dies außerordentlich leid.

 

In einem klärenden Gespräch mit dem zuständigen Landesschulinspektor wurde der Genannte aufgefordert, sich am § 2 des Schulorganisationsgesetzes und dem Grundsatzerlass „Politische Bildung“ zu orientieren und seine Wortwahl so zu wählen, dass nicht der Vorwurf der Diskriminierung einer demokratisch legitimierten Partei entstehen kann. Der Genannte hat dazu für sich folgende Schlüsse gezogen:

-     Er werde künftig Zusammenhänge zu gesellschaftlichen Strömungen und nicht zu nament­lich genannten Parteien herstellen.

-     Seine radikale Wortwahl wird sich künftig nicht mehr wiederholen.

-     Sollte sich jemand durch seine Äußerungen beleidigt oder in der Ehre gekränkt gefühlt haben, bedaure er dies.

 

Darüber hinaus laufen nach Auskunft des Landesschulrates für Tirol derzeit Bemühungen, ein persönliches Gespräch zwischen dem Genannten und dem Obmann der FPÖ-Tirol, Herrn Abg. zum Tiroler Landtag Mag. Gerald Hauser, zustande zu bringen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Die Formulierung der sechsten Fragestellung stößt auf Unverständnis. Einerseits ist in dieser Fragestellung bereits eine Vorverurteilung des Genannten enthalten und andererseits wird kein Mensch „gänzlich entfernt“. Sollte mit dieser Formulierung eine Entlassung gemeint gewesen sein, ist darauf zu verweisen, dass dies nur nach Durchführung eines rechtsstaatlich fundierten Verfahrens zulässig und möglich ist. Bezüglich der dienstrechtlichen Vorgangsweise wird auf die §§ 91 ff BDG und die Zuständigkeit von Disziplinaranwälten und Disziplinarkommissionen ver­wiesen.

 

Zu Frage 8:

Wie sich aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen ergibt, haben im Anlassfall bereits Gespräche der Schulaufsicht stattgefunden und wurde der Genannte auf ein korrektes Verhalten und einen entsprechenden Umgangston hingewiesen. Generell hat der Landesschulrat für Tirol bereits vor Jahren in einem Rundschreiben klargestellt, dass parteipolitische Werbung an Schulen unzulässig ist.

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.