4901/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 27. Oktober 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0210-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5006/J betreffend "erhebliche Schädigung der Republik durch ungerechtfertige Vergaben von Fördermittel durch AWS an bekanntermaßen nicht förderungswürdige Unternehmen", welche die Abgeordneten Mag. Kurt Gassner, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2008 an mich richteten, halte ich eingangs fest, dass die austria wirtschaftsservice (aws) in die in der Anfrage erwähnten Recherchen nicht einbezogen war. "Registrierte Missstände", die "strafrechtlich geprüft" werden, sind weder der aws, noch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannt. Die Behauptung, dass gegen den Geschäftsführer Dr. Peter Takacs "massive Vorwürfe" bestünden, ist zurückzuweisen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist sich jedoch der Schwierigkeit im Umgang mit derartigen Insolvenzfällen durchaus bewusst. Daher steht es – ebenso wie das zweite Eigentümerressort der aws, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie - in einem ständigen Dialog mit der aws, um gegebenenfalls die Risikoverteilung zwischen dem zu finanzierenden Unternehmen, den Financiers und der öffentlichen Hand besser zu steuern.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die in der Anfrage als "Verdachtsmomente" bezeichneten Förderungen sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch diese parlamentarische Anfrage bekannt geworden.

 

Die aws teilte mit, dass das zitierte Schreiben einem bei der aws eingegangenen anonymen Schreiben eines angeblich abgelehnten Förderwerbers zu entsprechen scheint. Dieses Schreiben zitiert die gleichen Insolvenzfälle, die einen willkürlichen und nicht repräsentativen Teil der von der aws abzuwickelnden Leistungsfälle darstellen.

 

Die aws hat die in der Anfrage angeführten Unternehmen insofern überprüft, als die  interne Revision bei Insolvenzfällen automatisch involviert ist.

 

Die aws teilte weiters mit, dass die zitierten Unternehmen von der aws lange vor Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens gemäß den Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen gefördert wurden. Die erwähnte "Absehbarkeit" des Konkurses zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung war nicht gegeben. Bei den Unternehmen handelt es sich um technologieorientierte hochinnovative Unternehmen, deren unternehmerische Tätigkeit mit einem erhöhten technologischen Risiko sowie Marktrisiko behaftet ist. Dass solche Risken in einer Minderzahl von Fällen schlagend werden, liegt in der Natur der Förderung, die eben auf eine Minderung des Risikos im Unternehmen abstellt. Die Förderentscheidungen der aws werden generell auf Basis von Richtlinien und Bedingungen unter Einhaltung des Vieraugen-Prinzips und Durchführung sorgfältiger und eingehender Analysen der Förderfälle vorbereitet und von den zuständigen Organen und Gremien getroffen. Dies sind neben der Geschäftsführung insbesondere der aws-Aufsichtsrat, die Beauftragte des Bundesministers für Finanzen, die erp-Kreditkommission und die erp-Fachkommissionen sowie die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestellten Advisory-Boards. Diese Gremien waren auch in die Förderentscheidungen betreffend die genannten Unternehmen eingebunden.

 

Daher entbehren die in der Anfrage vorgebrachten "Verdachtsmomente" jeder Grundlage, weswegen keine weiteren Schritte seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu setzen sind.