4902/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER


Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 27. Oktober 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0212-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5033/J betreffend "Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2007",
welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am
24. September 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine Aufschlüsselung in Herstellungs- und Handelsbetriebe ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.

 

Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und weiteren Betriebsstätten zur Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen gem. § 94 Z 18 GewO 1994) laut Gewerbestatistik zum Stand 31.12.2007 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Bundesland

(Stichtag 31.12.2007)

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

29

15

143

103

Kärnten

90

29

325

140

Niederösterreich

214

136

754

348

Oberösterreich

333

122

833

544

Salzburg

210

98

316

137

Steiermark

301

91

991

635

Tirol

233

91

327

167

Vorarlberg

68

41

142

106

Wien

38

33

169

86

Bundesgebiet

1516

656

4000

2266

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:

 

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 2.448,2 Tonnen pyrotechnischer Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).

 

Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2007 308,2 Tonnen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

Feuerwerkskörper: Deutschland 239,6 t, Niederlande 25,7 t, Spanien 0,7 t, Italien   0,4 t

Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren: Deutschland 21,2 t, Tschechische Republik 19,9 t und Schweden 0,7 t.

 

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2007 insgesamt 2.140 Tonnen an pyrotechnischen Artikeln importiert.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

In der Tätigkeitsstatistik der Arbeitsinspektion wird die Herstellung von pyrotechni­schen Erzeugnissen nicht getrennt erfasst, sondern ist - neben der Herstellung von Klebstoffen und Gelatine, ätherischen Ölen, fotochemischen Erzeugnissen, unbe­spielten Ton-, Bild- und Datenträgern, etc. - in den Daten zum Wirtschaftszweig "Her­stellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen" enthalten. In diesem Wirtschaftszweig wurden von der Arbeitsinspektion im Jahr 2007 insgesamt 72 Kontrollen durchgeführt, und dabei insgesamt 102 Übertretungen von technischen oder arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt.

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellungsbetriebe.

 

In Niederösterreich hat eine Überprüfung eines Herstellerbetriebes stattgefunden, Beanstandungen hat es dabei nicht gegeben.

 

In Oberösterreich gab es im Jahr 2007 keine Kontrollen in Herstellungsbetrieben.

 

In der Steiermark gibt es lediglich einen Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel. Die Betriebsanlage wird einmal jährlich überprüft. Es wurden keine Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften festgestellt und keine Auflagen erteilt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Derartige Kontrollen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland wurden im Jahr 2007 insgesamt 34 Betriebskontrollen durchgeführt.

 

In Kärnten wurden – zum Teil im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – im Jahr 2007 insgesamt 36 Betriebe geprüft.

 

In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2007 durch die Gewerbebehörden insgesamt 215 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2007 57 Kontrollen in Handelsbetrieben; Beanstandungen sind nicht bekannt.

 

In Salzburg wurden im Jahr 2007 136 Betriebe von den Bezirksverwaltungsbehörden betreffend die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen überprüft. Vorgefundene Mängel bezogen sich v.a. auf fehlende Feuerlöscher, fehlende/unrichtige Kennzeichnungen, fehlende Absperrmaßnahmen bei freistehenden Lagercontainern, freie Entnahmemöglichkeiten, Überschreitung der Höchstlagermengen, zu geringe Schutzzonen, elektrische Heizlüfter im Verkaufsstand und Lagerung pyrotechnischer Artikel der Klasse IV. In einem Fall mussten ca. 750 kg pyrotechnische Gegenstände wegen illegaler Gewerbeausübung und unsachgemäßer Lagerung beschlagnahmt werden.

 

In der Steiermark wurden 2007 rund 90 Kontrollen durchgeführt.

 

Soweit in Tirol Aufzeichnungen über Kontrollen vorliegen, wurden 2007 insgesamt 78 Kontrollen von Händlern mit pyrotechnischen Artikeln durchgeführt, bei denen es  zu 15 Anzeigenerstattungen kam. In den meisten Bezirken werden Kontrollen der Händler mit pyrotechnischen Produkten von den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden oder im Auftrag dieser durch die Polizeiinspektionen durchgeführt. Den gesamten Dezember über werden von den einzelnen Polizeiinspektionen des jeweiligen Bezirkes Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 und der unbefugten Gewerbeausübung durchgeführt. Diese Vorgangsweise wird seit Jahren praktiziert und hat sich sehr bewährt. In den letzten Jahren gab es daher hinsichtlich der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung bzw. der unbefugten Gewerbeausübung weniger Anzeigen durch die Polizei. Es mussten diesbezüglich auch kaum pyrotechnische Artikel beschlagnahmt werden.

 

Die genaue Zahl der in Vorarlberg durchgeführten Betriebskontrollen durch die Bezirkshauptmannschaften kann mangels statistischer Aufzeichnungen nicht eruiert werden.

 

In Wien wurden im Jahr 2007 von der gewerbetechnischen Abteilung (Magistratsabteilung 36) jeweils auf Ersuchen der Magistratischen Bezirksämter schwerpunktmäßig in der Zeit vor dem Jahreswechsel 133 Betriebe, die mit pyrotechnischen Artikeln handeln, überprüft. Dabei wurden im Wesentlichen die Betriebsanlagengenehmigungsbescheide der Gewerbebehörden und die einschlägigen Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004, BGBl. II Nr. 252/2004 als Grundlagen herangezogen. Beim Auftreten von Mängeln wurden bei den betroffenen Betrieben auch mehrfache Kontrollen durchgeführt.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 18 der Anfrage:

 

Grundsätzlich darf im Hinblick auf die in § 34 PyrotechnikG normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministers für Inneres verwiesen werden. Bekannt sind   jedoch Kontrollen fliegender Händler in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurden im Jahr 2007 insge­samt zwei Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) im Wirtschaftszweig "Herstellung von pyrotechnischen Er­zeugnissen" erfasst, davon einer in Niederösterreich und einer in Oberösterreich.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 und 22 der Anfrage:

 

Seitens der zuständigen Behörden erfolgt die Vollziehung der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallenden Bestimmungen im Wesentlichen unproblematisch. Sowohl was den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts als auch den des beruflichen Gewerberechts betrifft, erweisen sich die bestehenden einschlägigen Regelungen als äußerst wirksam. Aus technischer Sicht ist anzumerken, dass Unfälle mit Personen- und Sachschaden fast ausschließlich durch missbräuchliche Verwendung entstehen.