4943/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1658-II/3/2008
Wien, am . November 2008
Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5017/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gebietsbeschränkung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 9 bis 12:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Behörde kann bei Fremden, bei denen sie Grund zur Annahme hat, dass der Zweck der Schubhaft auch durch die Anwendung Gelinderer Mittel erreicht werden kann, das Gelindere Mittel gemäß § 77 FPG anordnen, das in Abs. 3 ebenfalls als eine der Möglichkeiten die Anordnung einer Meldeverpflichtung bei einem dem Fremden bekannt gegebenen Polizeikommando vorsieht. Statistiken hinsichtlich Meldeverpflichtungen werden lediglich im Rahmen des Gelinderen Mittels geführt. In Bezug auf Meldeverpflichtungen gemäß § 47 FPG werden keine Statistiken geführt.
Zu den Fragen 13 bis 18:
Diesbezüglich werden keine Statistiken geführt.