4946/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: 4013/93/1-II/BVT/1/2008

 

Wien, am          . November 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5041/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „falscher Darstellung der Spionageaffäre Vozhzov im Verfassungsschutzbericht“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Diese Frage betrifft einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.

 

Zu Frage 2:

Ja

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

Auf Grund der objektiven, nicht personenbezogenen Sachverhaltsdarstellung besteht kein Anlass für eine Klarstellung im Verfassungsschutzbericht.