4946/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: 4013/93/1-II/BVT/1/2008
Wien, am . November 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5041/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „falscher Darstellung der Spionageaffäre Vozhzov im Verfassungsschutzbericht“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Diese Frage betrifft einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.
Zu Frage 2:
Ja
Zu den Fragen 3 bis 6:
Auf Grund der objektiven, nicht personenbezogenen Sachverhaltsdarstellung besteht kein Anlass für eine Klarstellung im Verfassungsschutzbericht.