4947/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: 4013/94/1-II/BVT/1/2008
Wien, am . November 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5042/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterdrückung von Beweismitteln in der Spionageaffäre Vozhzhov“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Es ist richtig, dass seitens des BVT Ermittlungen durchgeführt wurden. Weitergehende Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.
Zu den Fragen 7 bis 14:
Unter Hinweis auf die der Geheimhaltung unterliegenden Umstände und deren Überprüfung gem. Art. 52a B-VG durch den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, darf ich Ihnen so viel mitteilen, dass diesbezügliche Anschuldigungen von der Staatsanwaltschaft geprüft wurden.
Zu den Fragen 15 bis 18:
Über bedeutende Vorgänge wurde der Staatsanwaltschaft berichtet. Periodische Zwischen-berichte, wie sie seit dem 1.1.2008 gesetzlich normiert sind, waren nach der damaligen Rechtslage nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 19 bis 22 und 27 bis 46:
Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.
Zu den Fragen 23 bis 26:
Zu den Fragen 47 bis 62: