4947/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 4013/94/1-II/BVT/1/2008

 

Wien, am       . November 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5042/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterdrückung von Beweismitteln in der Spionageaffäre Vozhzhov“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Es ist richtig, dass seitens des BVT Ermittlungen durchgeführt wurden. Weitergehende Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.

 


Zu den Fragen 7 bis 14:

Unter Hinweis auf die der Geheimhaltung unterliegenden Umstände und deren Überprüfung gem. Art. 52a B-VG durch den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, darf ich Ihnen so viel mitteilen, dass diesbezügliche Anschuldigungen von der Staatsanwaltschaft geprüft wurden.

 

Zu den Fragen 15 bis 18:

Über bedeutende Vorgänge wurde der Staatsanwaltschaft berichtet. Periodische Zwischen-berichte, wie sie seit dem 1.1.2008 gesetzlich normiert sind, waren nach der damaligen Rechtslage nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 19 bis 22 und 27 bis 46:

Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.

 

Zu den Fragen 23 bis 26:

Über bedeutende Vorgänge wurde der Staatsanwaltschaft berichtet. In Bezug auf Zahlen- und Zeitangaben darf darauf hingewiesen werden, dass diese Fragen einen Vollzugsbereich betreffen, dessen Überprüfung gem. Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt.

 

Zu den Fragen 47 bis 62:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.