4950/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.11.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0133-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4994/J vom 23. September 2008 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Briefaktion zur Steuergutschrift 2007, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Bevor ich die Fragen im Detail beantworte, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die in Rede stehende Aktion einen Zuwachs von rund 65.000 FinanzOnline-Teilnehmerinnen und Teilnehmern erbracht hat.  Dieses Ergebnis ist überaus erfreulich, zumal für die Bürgerinnen und Bürger die Nutzung von FinanzOnline der einfachste Weg ist, ihre steuerlichen Belange zu erledigen und ihre Amtswege mit dem Finanzamt abzuwickeln. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: das System ist einfach und ohne zusätzliche Software zu bedienen, die Verfahrensdauer ist kürzer und unbürokratischer als herkömmliche Papiererledigungen. Ortsungebunden kann man an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr diesen „Amtsweg“ erledigen und man erhält sofort eine Vorausberechnung über die zu erwartende Gutschrift. Auch für den Staat – und damit für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – ist FinanzOnline ein Gewinn. Oftmals Zeit raubende Verwaltungsprozesse können vermieden werden. Auf Grund der Kostenersparnis und der positiven Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger ist es dem Bundesministerium für Finanzen ein Anliegen, FinanzOnline auch weiterhin aktiv zu kommunizieren.

 

Darüber hinaus dienen die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Ergebnisse dieser Aktion dazu, die Serviceorientierung der Finanzverwaltung weiter auszubauen.

 

Zu 1. bis 3.:

Die Berechnung der Steuergutschriften erfolgte durch die zuständigen Finanzämter, die sich dabei des gesetzlich vorgesehenen Dienstleisters - der BRZ GmbH - bedienten.

 

Zu 4.:

Die Kosten für Druck und Formulare betrugen Euro 85.000,--. Die Portokosten beliefen sich auf einen Betrag in der Höhe von Euro 183.600,--.

 

Zu 5.:

Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Briefaktion wurden vom Ansatz 1-50008 bedeckt.

 

Zu 6.:

Dass im gegenständlichen Schreiben keine DVR-Nummer angeführt wurde, stellt eine bedauerliche Ausnahme von der innerhalb des Finanzressorts gängigen Praxis dar und ist auf ein Versehen zurückzuführen.

 

Es darf allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Führung der DVR-Nummer nicht Selbstzweck ist, sondern der Offenlegung der Identität des Auftraggebers dient. Im Hinblick auf diese Zielsetzung ist es daher von Bedeutung, dass im vorliegenden Fall ungeachtet des Fehlens der DVR-Nummer aufgrund der Gestaltung des Schreibens (BMF-Briefkopf, Bezeichnung meiner Person als Absender und Angabe der Adresse des Bundesministeriums für Finanzen) kein Zweifel über die Identität des Absenders bestehen konnte.

 

Zu 7.:

Es gibt im Finanzressort keine zusätzlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zur Abwicklung der Briefaktion.

 

Zu 8.:

Beim Bürgerservice im Bundesministerium für Finanzen gingen bis zum 14. Oktober 2008 in Summe 131 Anrufe zum Thema des Briefversandes ein. Dies stellt keine signifikante Erhöhung an Anrufen im Vergleich zu den Vormonaten dar. Die Hotline FinanzOnline wurde - den 65.000 Neuanmeldungen zu FinanzOnline entsprechend - mit rund 10.000 zusätzlichen Anrufen in Anspruch genommen.

 

Zu 9. und 10.:

Der nächste konkrete Schritt ist die Evaluierung der Ergebnisse dieser Aktion, um die weitere Steigerung der Inanspruchnahme von FinanzOnline zu erreichen und die Steuerzahlerinnen und –zahler auf die Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern aufmerksam zu machen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.