3/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. März 2007 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 5/JPR betreffend Kosten der derzeit tagenden Untersuchungsausschüsse betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiteren Finanzdienstleister bzw. hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich betonen, dass die parlamentarische Kontrolltätigkeit, auch die der Untersuchungsausschüsse, nicht ausschließlich nach den Kosten bewertet werden kann, die für deren Funktionieren notwendig sind. Die politische Kontrolle der Regierungstätigkeit durch das Parlament, und damit durch die gewählten Abgeordneten, stellt ein Kernelement des demokratischen Rechtsstaates dar. Auf die vom Anfragesteller getroffenen Bewertungen hinsichtlich der Qualität der Arbeit in den Untersuchungsausschüssen, der selbst Mitglied eines der beiden Untersuchungsausschüsse ist, möchte ich nicht näher eingehen. Ich gehe aber davon aus, dass sowohl der Anfragesteller als auch die übrigen Ausschussmitglieder alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung ergreifen, die Arbeit effizient und Ziel gerichtet zu erledigen. Auf das am Beginn der parlamentarischen Tätigkeit durch jeden Abgeordneten geleistete Gelöbnis muss ich nicht eigens hinweisen, das nicht nur die Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze enthält, sondern auch die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten".


Die Anfrage gibt mir auch die Gelegenheit, nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der parlamentarischen Fraktionen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für ihr außergewöhnliches Engagement zu danken, das sich am Besten in den folgenden Zahlen ausdrückt:

 

 

Kampfflugzeuge

Finanzmarkt- aufsicht

Sitzungen

27

20

Sitzungsstunden

253

179

Protokollseiten

3578

2417

*) Angaben bis 26. März

Zu den Fragen 1 bis 12:

Sofern sich die Fragen auf die künftige Entwicklung der Kosten beziehen, kann ich diese schon deshalb nicht beantworten, da die Beendigung der Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse nicht abgeschätzt werden kann. Derzeit liegen lediglich Terminplanungen beider Untersuchungsausschüsse bis Ende Mai 2007 vor.

A. Personalkosten - Parlamentsdirektion

Die nachstehenden Kostenangaben umfassen den Zeitraum von Oktober 2006 bis Ende Februar 2007, da bis zu diesem Zeitpunkt auch alle Abrechnungen der externen Mitarbeiter/innen vorliegen.

a. Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge" (22 Sitzungen):

 

 

Ausschussreferenten:

27.000--

L1.4-Stenographen:

46.000,--

Stenogr. Freie DV:

21.000,-

Stenogr. Freie DV:

34.000,--   (Schreibkräfte)

Druckerei:

500,--

Telefonzentrale:

200,--

Expedit:

5.000,--

Elektriker:

2.000,--

Sicherheitsgruppe:

500,--

Mediendokumentation:

 2.000,--

Bibliothek:

2.000,--

 

 

 

Summe Kampfflugzeuge:

140.200,--   (einschl. DG)


b. Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht" (17 Sitzungen):

 

 

Ausschussreferenten:

€   17.000,--

L1.4-Stenographen:

€   29.000,--

Stenogr. Freie DV:

€   16.000,--

Stenogr. Freie DV:

€    26.000,--   (Schreibkräfte)

Druckerei:

€         200,--

Telefonzentrale:

€           50,--

Expedit:

€      2.500,--

Elektriker:

€      1.000,--

Sicherheitsgruppe:

          100,--

Mediendokumentation:

€      1.000,--

 

 

 

Summe FMA:

€     92.850,--   (einschl. DG)

Alle Angaben beziehen sich auf Dienstleistungen, die nach 16.00 Uhr erbracht wurden, nur die Honorare auf Grund der freien Dienstverträge bei den Stenographen sind zeitungebunden. Daraus ergibt sich, dass eine Stunde eines Untersuchungsausschusses nach 16.00 Uhr rund 1.000.-kostet.

B. Vergütung für die Klubs

Die Klubs erhalten für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Untersuchungsausschüsse entsteht, bis zu 4.000.- pro Untersuchungsausschuss und Klub im Monat. Diese Vergütung wird entsprechend den nachgewiesenen Kosten angewiesen. Die bisher geltend gemachten Vergütungen betrugen insgesamt 80.682,12.-. Im Einzelnen erhielten der Klub der SPÖ 15.738,18,-, der ÖVP 16.000.-, der Grünen 16.000.-, der FPÖ 8.943,94 und des BZÖ 24.000.-.

C. Verfahrensanwälte

Den Verfahrensanwälten steht für ihre Tätigkeit gemäß § 19 Abs. 4 VO-UA ein angemessenes Entgelt zu. In Anlehnung an die anlässlich des Euroteam-Untersuchungsausschusses ausgezahlte Vergütung beträgt das Entgelt 61.-/Stunde. Das ergibt aufgrund bisher gestellter Honorarnoten:

a.  für den Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge (bis 01.03.2007)                    14.823.-

b.  für den Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht (bis 15.03. 2007)             11.163.-


D.  Sachverständigengutachten

Für ein Gutachten des Untersuchungsausschusses Finanzmarktaufsicht wurden 6.000.- bezahlt. Ein weiteres im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge in Auftrag gegebenes Gutachten liegt noch nicht vor.

E.  Für EDV-Supportleistungen

fielen insgesamt 8.200.- an.

F.  Reisekosten

Die den Auskunftspersonen bisher zuerkannten Reisekosten betrugen

a.  für den Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge                                                 2.546.-

b.  für den Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht                                           1.871 .-

G. Ladungen, Verständigung der Dienstbehörden, Aktenanforderungen etc.

In Summe wurden bis 26. März 2007 insgesamt 2135 nachweislich zuzustellende Briefsendungen in Ausführung der Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse verfasst. Davon wurden rund 500 Briefe mittels RSb abgefertigt. Einige dieser RSb-Briefe wurden aufgrund der besonderen Dringlichkeit im Raum Wien durch hausinterne Boten zugestellt. Die Portogebühr der Post für einen RSb-Brief beläuft sich grundsätzlich auf 3,25.-.

H. Simultandolmetschung

Für eine Dolmetschung im Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge fielen 1.488.- an.

I. Papierkosten

Insgesamt fielen bis 28. Februar 2007 312.700 Blatt Papier (mit Kopierschutz) um 6.160.- an. An monatlichen Fixkosten für die Kopierer im Lokal VIII fielen in diesem Zeitraum insgesamt 2.789.- an.

Zur Frage 13:

Im BFG 2007 wurden für beide Untersuchungsausschüsse 250.000.- budgetiert. Die zusätzlich entstehenden Personalkosten müssen ohne zusätzliche Mittel aus dem laufenden Budget finanziert werden.


Zur Frage 14:

Besondere Herausforderungen durch die beiden Untersuchungsausschüsse ergeben sich im Wesentlichen in 2 Bereichen, nämlich den personellen und den räumlichen Ressourcen.

Die straffe Terminplanung der Untersuchungsausschüsse führt zu Kollisionen mit Plenarsitzungen des Nationalrates wie auch des Bundesrates und anderen Ausschüssen. Diese Überschneidungen führen zu äußersten Belastungen der Ausschussreferenten/innen und der Mitarbeiter/innen des Expedits. Die spezielle Situation der Stenographen/innen war schon Gegenstand in der Präsidialkonferenz am 18. Jänner 2007. Obwohl die Präsidialkonferenz ihre Zustimmung zur Einführung eines Redaktionsschlusses um 20.00 Uhr gegeben hat, sind Tagesarbeitszeiten von 11 bis 15 Stunden keine Seltenheit. Da auf dem Arbeitsmarkt Stenographen nicht verfügbar sind und die Einarbeitungszeit in die Arbeitstechnik ungefähr ein Jahr dauert, kann die personelle Basis nicht ohne weiteres verbreitert werden. Ferner können Neuaufnahmen auch im Hinblick auf die Planstellensituation nicht in Betracht kommen. Im Hinblick darauf habe ich folgende unmittelbare Maßnahmen verfügt:

1.                                Heranziehung  von  bis  zu  4  Mitarbeiterinnen  aus  dem   Kreis  der schon  sehr gut eingearbeiteten Schreibkräfte zur Leistung der Stenographinnentätigkeit. Dies hat jedoch zur Voraussetzung, dass zumindest im selben Umfang Schreibkräfte mit freien Dienstverträgen beschäftigt werden können.

2.                                Zeitverzögerte Erstellung der sogen. vorläufigen stenographischen Protokolle" (Diese liegen normalerweise spätestens 3 Stunden nach Debattenbeitrag im Intranet vor.) sowohl der Plenarsitzungen   des   Nationalrates   als   auch   des   Bundesrates   für   die   Dauer   der Untersuchungsausschüsse.

3.                                Teilweise ergeben sich aufgrund der Komplexität des Verhandlungsgegenstandes der Untersuchungsausschüsse langwierige und umfangreiche Recherchearbeiten. Im Hinblick auf die Möglichkeit, Berichtigungen zu den einzelnen Protokollen anzubringen, wird dieser Aufwand auf ein vertretbares Maß reduziert.

4.                                Es  sollte darauf geachtet werden,   bei  den  Terminplanungen  Kollisionen zwischen Untersuchungsausschüssen, Plenarsitzungen und weiteren Ausschusssitzungen zu vermeiden.

Insgesamt wird die Übererfüllung der Überstundenkontingente der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausschließlich mit Freizeit auszugleichen, sondern es wird auch ein Anteil auszubezahlen sein.


Hinsichtlich der räumlichen Situation ist festzuhalten, dass die Untersuchungsausschüsse zumeist an 4 Tagen pro Woche Sitzungen abhalten, die im Lokal VI (dem größten Verhandlungssaal) stattfinden. Damit stehen sowohl das Lokal VIa (Vorraum zum Lokal VI) als auch das Lokal V (Aufenthaltsraum für Auskunftspersonen) für andere Ausschüsse nicht zur Verfügung. Das Lokal VIII ist in Abstimmung mit den Klubs derzeit Aktenlager und Akteneinsichtsraum für die beiden Untersuchungsausschüsse. Das bedeutet, dass den anderen Ausschüssen an Sitzungstagen der Untersuchungsausschüsse lediglich die Lokale III und IV und das Abgeordneten-Sprechzimmer für deren Beratungen zur Verfügung stehen. Mitunter muss auch der Präsident des Bundesrates ersucht werden, den Sitzungssaal des Bundesrates für Ausschusssitzungen zur Verfügung zu stellen.