42/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juli 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 43/JPR betreffend Kosten des Untersuchungsausschusses betreffend Amtsführung im BMI und anderen Bundesministerien" gestellt.

Wie ich bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt habe, kann die parlamentarische Kontrolltätigkeit nicht ausschließlich nach den Kosten bewertet werden, sondern stellt ein Kernelement eines demokratischen Rechtsstaates dar. Davon abgesehen, ist es natürlich Ziel und Auftrag jeder Verwaltung Ressourcen möglichst effizient und kostensparend einzusetzen. Die Erfahrungen der ersten beiden Untersuchungsausschüsse dieser Gesetzgebungsperiode, die die Grenzen der Belastbarkeit aller Beteiligten aufzeigten, brachten wichtige Erkenntnisse für die Organisation von Untersuchungsausschüssen sowohl auf parlamentarischer als auch auf Verwaltungsebene. Für die Effizienz der Abwicklung scheinen die Reduktion auf nur einen Ausschuss und ein straffer Sitzungsablauf unerlässliche Voraussetzungen zu sein. Weitere Schlussfolgerungen zu ziehen, bleibt den Fraktionen unbenommen und werden sicherlich Gegenstand von Überlegungen zur Reform der geltenden einschlägigen Bestimmungen sein. Die Fragen beantworte ich im Einzelnen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die genaue Seitenanzahl der gelieferten Aktenordner bzw. Archivschachteln (sog. Tranchen) kann nur bezüglich der von der Parlamentsdirektion elektronisch weiterverarbeiteten Unterlagen angegeben werden. Die Ermittlung der genauen Seitenanzahl aller nur im Einsichtswege den Fraktionen zur Verfügung stehenden Akten würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten, da jeder Ordner einzeln gezählt werden müsste. Insgesamt wurden mit Stand 21. August 2008 2258 Tranchen Aktenmaterial von den verschiedenen Behörden übermittelt; davon wurden 985 gescannt. In Zahlen bedeutet dies die Scannung von beinahe 500.000 Seiten. Die näheren Details enthält die nachstehende Übersicht.

 

Ressort- bereich

Anzahl der Tranchen

 

(Aktenordner, Schachteln), in die die Aktenlieferungen unterteilt wurden:

SUMME aller

 

Tranchen

VSa-ll GEHEIM

VSa-l Vertraulich

nicht gescannt

Tranchen nicht gescannt

(Personalakten)

Tranchen gescannt

Seiten gescannt

BMeiA

9

3

0

6

5.014

BMF

1

1

0

0

0

BMI

1087

636

0

451

130.926

BMJ

588

38

24

526

341.100

BMLV

567

158

409

0

0

FMA

5

4

0

1

179

OeNB

0

0

0

0

0

ParlDion

1

0

0

1

99

Staatsarchiv

0

0

0

0

0

SUMME:

2258

840

433

985

477.318

 

Zur Frage 3:

Die exakte Anzahl von Arbeitsstunden, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss stehen, lässt sich nicht quantifizieren, da viele Leistungen (Ausschussbetreuung, Stenographische Protokolle, NR-Kanzlei, Expedit, Kompetenzzentrum, techn. Gebäudeverwaltung, Sicherheit usw.) im Rahmen der üblichen Arbeitszeit (siehe dazu auch unten zu den Fragen 4 und 5) angefallen sind. Allerdings war es in vielen Bereichen notwendig, andere Tätigkeiten und Projekte vorerst zurückzustellen.

Über Ersuchen der Fraktionen wurden Akten erstmals in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, wodurch für deren Scannung insgesamt ca. 1475 Arbeitsstunden notwendig waren. Für die Akteneinsicht durch die Fraktionen fielen bei den Mitarbeitern/innen des Expedits ca. 380 Stunden an.

Die Entgelte für die freien Dienstverträge für die Erstellung der Stenographischen Protokolle über die Sitzungen des Untersuchungsausschusses und die Scannerleistungen betragen ca. 100.000,-. Aufgrund unterschiedlicher und insbesondere kumulierter Abrechungsformen lässt sich allerdings kein exakter Betrag für die Arbeiten für den Untersuchungsausschuss angeben.

Zu den Fragen 4 und 5:

Durch das für die Parlamentsdirektion geltende Ganzjahresarbeitszeitmodell (in der Regel jeweils vom 15. September bis 14. September des Folgejahres) sind vorerst aus dem Titel Untersuchungsausschuss" keine Überstundenentgelte für die Beamtinnen/Beamten und Vertragsbediensteten der Parlamentsdirektion zur Auszahlung gelangt. Sollte es jedoch nicht möglich sein, alle zeitlichen Mehrleistungen durch Zeitausgleich abzugelten, müsste im Herbst (in diesem Jahr ab dem 30. November) eine finanzielle Auszahlung erfolgen.

Lediglich 56,5 Arbeitsstunden in der Höhe von rund 1.529.-, die bei der Scannung von Akten an Sonntagen erbracht wurden, waren bislang auszuzahlen.

Zur Frage 6:

Der EDV-Aufwand setzt sich aus externen Personalkosten (Entwicklung und Support) sowie Kosten für Hardware, Software und Lizenzen zusammen und betrug ca. 185.000.-.

Bisher wurden rund 800 DVD's für die Fraktionen vollautomatisch gebrannt. Dies brachte für die Parlamentsdirektion eine theoretische Einsparung von bis zu 2,5 Millionen Fotokopien für die Klubs. Dies würde 5 Millionen Kopiervorgängen entsprechen, da der besondere fraktionsbezogene Faksimileschutz bisher immer zusätzlich vorkopiert werden musste. Im Vergleich zu Papierkopien sei angeführt, dass die größte eingescannte Einzel-Aktenlieferung des LG f. Strafsachen Wien (34 Schachteln) rund 76.000 Seiten umfasste und auf nur 4 DVD's Platz fand.

Dem Mehraufwand auf EDV-Seite stehen somit deutliche Einsparungen beim konventionellen Papierkopier- und Akteneinsichtsdienst gegenüber.

Ferner wurde bei der Anschaffung des technischen Equipment darauf geachtet, dass es im Rahmen der Aufbereitung der parlamentarischen Materialien weiterverwendet und ein Altgerät ersetzen kann.

Zur Frage 7:

In der Präsidialkonferenz vom 7. April 2008 wurde Einvernehmen erzielt, jedem Klub pro begonnenen Monat für den zusätzlichen Sach- und Personalaufwand 10.000.- zur Verfügung zu stellen. Es ist daher für den Zeitraum von März bis September 2008 mit einem Budgetbedarf von bis zu 350.000.- aus diesem Titel zu rechnen. Aufgrund der Rechnungslegungen durch die Klubs erfolgt die Verrechnung erst im nach hinein.

Zur Frage 8:

Von den beiden Verfahrensanwälten wurden bis einschließlich der Sitzung am 17. Juli 2008 insgesamt 8.946.- für deren Arbeitsaufwand geltend gemacht.

Zur Frage 9:

Um die Arbeitsaufgaben, die sich aus der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses ergeben, sowohl gleichmäßig zu verteilen und als auch den Dienstbetrieb sicherzustellen, wurden möglichst alle im Rahmen der Ausschussbetreuung tätigen Mitarbeiter/innen eingebunden. Befasst ist die Parlamentsdirektion mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen, wie Ausschuss- und Medienbetreuung, Erstellung Stenographischer Protokolle, Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur etc.