2/BI XXIII. GP
Eingebracht am 23.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
|
BÜRGERINITIATIVE
Pädagogisch-didaktische Hilfe für Kinder mit Problemen beim
Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens durch speziell
ausgebildete Pädagogen und die Unterstützung bedürftiger Eltern
bei notwendiger außerschulischer Förderung
Der Nationalrat wird ersucht,
1. zur Stärkung der
Position der Pädagogen (Lehrer) in österreichischen
Schulen,
welche sich ein SpezialWissen auf dem Gebiet der Förderung von
Kindern und
Erwachsenen, die besondere Anforderungen beim
Erlernen des Schreibens,
Lesens und Rechnen aufweisen, erworben haben und die Anerkennung der
Legasthenietrainer als eigenständige
Berufsgruppe, die auf pädagogisch-
didaktischer Ebene
innerschulisch und außerschulisch
Betroffenen hilft,
beizutragen.
2.
eine
klare Aussage über die vorrangige Kompetenz der
Institution Schule und
damit für Pädagogen
(Lehrer, Legasthenietrainer, etc.) im Umgang mit Kindern, die
Probleme beim Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens haben, die
nicht
krankheitsbedingt sind, zu treffen.
3.
klare
Richtlinien für die Unterscheidung und Trennung
der Feststellungs- und
Interventionsebene
bei Schulkindern mit
Problemen beim Erlernen des
Schreibens, Lesens
und Rechnens (Legasthenie, Lese-Rechschreibschwäche,
Dyskalkulie, Rechenschwäche) durch die
Berufsgruppe der Pädagogen (Lehrer,
Legastheniespezialisten, etc.)
und der Gruppe
der Gesundheitsberufe
(Psychologen, Ärzte, Therapeuten,
etc.) zu treffen, um damit einer weitgehenden
Pathologisierung der Problematik
zu begegnen, denn Schreib-,
Lese- und
Rechenprobleme sind tatsächlich in den
selteneren Fällen krankheitsbedingt.
4.
für die Unterstützung bedürftiger Eltern und
ihrer Kinder bei notwendiger
außerschulischer
pädagogisch-didaktischer Förderung zu
sorgen.
Begründung:
In Österreich haben ca. 20%
der Kinder Schwierigkeiten, das Schreiben, Lesen und/oder Rechnen, unabhängig von ihrer
Intelligenz, mittels des klassischen Angebotes der Schule zu erlernen.
Nur ca. 3% der Kinder, die Probleme beim Erlernen des
Schreibens, Lesens und Rechnens haben, benötigen auch zusätzliche
Interventionen durch Gesundheitsberufe. Diese oft
überaus talentierten Kinder werden vielmals verkannt. Das
Grundrecht jeden Kindes, aus dem schulischen Angebot einen
Nutzen zu ziehen, wird diesen Kindern oft verwehrt. Vielfach werden
diesen Kindern die nötigen pädagogisch-didaktischen
Fördermaßnahmen deshalb nicht zuteil, damit auch sie
das Schreiben, Lesen und Rechnen erlernen können, weil sie durch ihr
auffälliges
Verhalten, den Psychologen und anderen Gesundheitsberufen vorgestellt werden.
Vielfach wird Lehrern die
Kompetenz der Feststellung und Förderung von Kindern mit
Schreib-, Lese- und Rechenproblemen abgesprochen. Die
vorhandenen Ressourcen von Fachleuten, die auf pädagogisch-didaktischer
Ebene diesen Kindern helfen, werden deshalb
nicht ausgenützt Der erste
Ansprechpartner sollte immer der Lehrer des Kindes sein, weshalb eine
ausreichende
Sensibilisierung vorhanden sein muss. Der erste Feststellungs- und
Interventionsschritt sollte immer von pädagogisch-
didaktischer
Seite her durch die Erstellung einer pädagogischen Förderdiagnose erfolgen, denn nur Pädagogen - und hier auch
Pädagogen mit
spezieller Zusatzausbildung - sind dazu befähigt, Kindern,
die besondere Anforderungen benötigen, um das
Schreiben, Lesen und Rechnen zu erlernen, dies zu lehren. Erst bei
Vorhandensein von psychischen oder physischen
Krankheitsbildern
sollen auch entsprechende Gesundheitsberufe in die Interventionen mit
einbezogen werden, damit der hohe
Kostenfaktor für die Allgemeinheit verringert
werden kann. Ein Teil dieses Geldes sollte besser für pädagogisch-didaktische
Maßnahmen
eingesetzt werden. Manchmal reicht nämlich die
innerschulische Intervention für eine individuelle,
spezielle
Förderung nicht aus, weshalb es bedürftigen Eltern dieser Kinder möglich sein sollte, eine finanzielle Unterstützung für eine
außerschulische Förderung auf pädagogisch-didaktischer
Ebene zu bekommen. Die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten
sind zurzeit nicht ausreichend. Es könnte damit auch
verhindert werden, dass auf Umwegen die Krankenkassen für eine
.Schreib-, Lese- und Rechentherapie" herangezogen werden.
Die Präsidentin des Ersten Österreichischen
Dachverbandes Legasthenie, Frau Dr. Astrid Kopp-Duller, ersucht um
Überreichung dieser Bürgerinitiative an den Nationalrat, mit der
Bitte um geschäftsmäßige Behandlung.