7/BI XXIII. GP
Eingebracht am 13.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Frau
Nationalratspräsidentin
Mag.a
Barbara Prammer
c/o
Parlamentsdirektion
Dr.
Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Unser Zeichen: WOF/BDK DW: 21216/21299 Fax-DW: 71299 Datum: 12.02.2007
Bürgerinitiative
"Beschäftigtenpetition
Handel"
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer!
In der Beilage übermitteln wir Ihnen
- stellvertretend für die Angestellten im Handel - nachste-
hende Bürgerinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, für den Schutz
des arbeits-
freien
Sonntages und gegen eine Ausdehnung der Öffnungszeitengrenzen
in den Abendstunden
und
an Samstag-Nachmittagen.
Wir ersuchen
um entsprechende geschäftsordnungsmäßige
Behandlung durch den Nationalrat.
Erstunterzeichner
dieser Bürgerinitiative ist
Franz Georg Brantner
Wir
ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen bei
den anstehenden gesetzgeberischen
Maßnahmen zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes
und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Katzian Karl Proyer
Vorsitzender BGF-Stellvertreter
Felix Hinterwirth Mag.a Claudia Kral-Bast Manfred Wolf
Vorsitzenden des/ Geschäftsbereichsleiterin des GB- Wirtschaftsbereichssekretär
Wirtschaftsbereichs Handel Interessenvertretung
Frau
Nationalratspräsidentin
Mag.a
Barbara Prammer
c/o
Parlamentsdirektion
Dr.
Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Unser Zeichen: WOF/BDK DW: 21216/21299 Fax-DW: 71299 Datum: 12.02.2007
Bürgerinitiative
"Beschäftigtenpetition
Handel"
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer!
Die Österreichische Bundesregierung hat sich
im Koalitionsübereinkommen zum Ziel gesetzt
den
derzeit bestehenden Öffnungszeitenrahmen von 66 auf 72 Stunden
auszudehnen. Gleich-
zeitig
sollen die derzeit bestehenden Öffnungszeitengrenzen von bis zu 21.00
Uhr unter der
Woche
und bis zu 18.00 Uhr an Samstagen bundesweit einheitlich geregelt werden.
Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit hat einen entsprechenden Gesetzes-
entwurf
ausgearbeitet und dieser ist derzeit in Begutachtung.
Im Sozialpartnerübereinkommen zur Beschäftigungsoffensive
ist festgehalten, dass die
Ausdehnung
der Rahmenöffnungszeiten auf Basis eines Konsens der Sozialpartner
vorge-
nommen
werden soll. Ein derartiger Konsens ist bislang noch nicht erreicht worden.
Wir sind grundsätzlich zu Veränderungen
bereit, wenn die Interessen und Anliegen der Be-
schäftigten in
diesem Prozess ausreichend berücksichtigt werden. Dies betrifft
vorrangig die
verbesserte
Absicherung der Arbeitszeitgestaltung im Kollektivvertrag und die Rechtsdurch-
setzung
für die
Angestellten. Wie aus diversen Aktionen unserer Gewerkschaft bekannt ist,
steht
es mit den Arbeitsbedingungen im Handel nicht immer zum Besten und die Beschäftigten
fordern
zu Recht eine faire Behandlung ein.
Im Zusammenhang mit der hohen Zahl an Teilzeitbeschäftigten begrüßen wir es
ausdrücklich,
dass
die Bundesregierung vorgesehen hat bei Überschreiten der
vereinbarten Arbeitszeit Zu-
schläge gesetzlich
zu verankern. Diese Forderung ist aus unserer Sicht eine geeignete Sanktion
für die
Nichteinhaltung abgeschlossener Verträge und wir erwarten,
dass diese Maßnahme sehr
rasch
in Angriff genommen wird.
Neben der direkten Gestaltung der unmittelbaren Arbeitsbedingungen -
eine unserer Kernauf-
gaben, bei der wir Unterstützung des Gesetzgebers erwarten -
fordern wir aber auch die not-
wendigen
strukturellen Maßnahmen ein. Dies betrifft besonders den
Verkehrsbereich und die
Frage
der verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir müssen in diesen
Bereichen
leider feststellen, dass die Bedürfnisse der
Handelsangestellten, die in „Randzeiten" (abends,
Samstagnachmittag)
arbeiten unzureichend berücksichtigt werden. Dies betrifft den
Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen
ebenso wie die Gestaltung der Fahrpläne öffentlicher
Verkehrsmittel.
Wir erwarten uns in diesen Punkten seitens des
Gesetzgebers klare Aufträge in Bezug auf
Zielvorgaben
und Budgetmittel für Bund, Länder und
Gemeinden sowie die Verkehrsbetriebe im
Zuge
der Wahrnehmung öffentlicher Verkehrsaufträge.
Diese Frage werden wir in weiterer Folge auf
unterschiedlichen, regionalen Ebenen und in
Zusammenarbeit
mit der Bundesarbeitskammer nachdrücklich verfolgen und thematisieren.
Aus diesem Grund erheben die Beschäftigten des
Handels im Rahmen ihrer Petition folgende
Forderungen:
•
Änderungen
des Öffnungszeitenrechts sollen erst
beschlossen werden, wenn durch
Kollektivvertrag faire Rahmenbedingungen für die Beschäftigten vereinbart
sind.
•
Keine Ausdehnung der generellen Öffnungszeitengrenzen
in die Nachtstunden und
am
Samstagnachmittag.
• Bessere Durchsetzungsmöglichkeiten der arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
•
Gesetzliche Verankerung von Zuschläge
bei regelmäßigem Überschreiten
der
vereinbarten Stunden für Teilzeitbeschäftigte
•
Schutz des arbeitsfreien Sonntags und
qualitativ hochstehende Absicherung der
unbedingt
notwendigen Sonntagsarbeit für alle Beschäftigtengruppen
im Arbeitszeit-
recht.
Der Sonntag darf kein Regelarbeitstag werden!
•
Bundesweite Anpassung der
Verkehrsverbindungen und Kinderbetreuungs-
einrichtungen und Bereitstellung der
erforderlichen finanziellen Mittel durch Bund,
Länder und Gemeinden.
Wir ersuchen um Zuweisung dieser Petition an die zuständigen Ausschüsse des
Parlaments
sowie
um Anhörung im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen zu den
genannten
Fragestellungen
insbesondere zum Öffnungszeitengesetz.
Wolfgang Katzian Karl Proyer
Vorsitzender BGF-Stellvertreter
Mag.a Claudia Kral-Bast Felix Hinterwirth Manfred Wolf
Geschäftsbereichsleiterin WB-Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär