7/BI XXIII. GP

Eingebracht am 13.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

Frau Nationalratspräsidentin
Mag.a Barbara Prammer
c/o Parlamentsdirektion
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien

Unser Zeichen: WOF/BDK              DW: 21216/21299      Fax-DW: 71299           Datum: 12.02.2007

Bürgerinitiative
"Beschäftigtenpetition Handel"

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer!

In der Beilage übermitteln wir Ihnen - stellvertretend für die Angestellten im Handel - nachste-
hende B
ürgerinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, für den Schutz des arbeits-
freien Sonntages und gegen eine Ausdehnung der Öffnungszeitengrenzen in den Abendstunden
und an Samstag-Nachmittagen.

Wir ersuchen um entsprechende geschäftsordnungsmäßige Behandlung durch den Nationalrat.
Erstunterzeichner dieser Bürgerinitiative ist
Franz Georg Brantner

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen bei den anstehenden gesetzgeberischen
Ma
ßnahmen zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Katzian                                                                                                        Karl Proyer

Vorsitzender                                                                                                                BGF-Stellvertreter

Felix Hinterwirth                                 Mag.a Claudia Kral-Bast                                         Manfred Wolf

Vorsitzenden des/                         Geschäftsbereichsleiterin des GB-       Wirtschaftsbereichssekretär

Wirtschaftsbereichs Handel                    Interessenvertretung


Frau Nationalratspräsidentin
Mag.a Barbara Prammer
c/o Parlamentsdirektion
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien

Unser Zeichen: WOF/BDK              DW: 21216/21299      Fax-DW: 71299            Datum:   12.02.2007

Bürgerinitiative
"Beschäftigtenpetition Handel"

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer!

Die Österreichische Bundesregierung hat sich im Koalitionsübereinkommen zum Ziel gesetzt
den derzeit bestehenden Öffnungszeitenrahmen von 66 auf 72 Stunden auszudehnen. Gleich-
zeitig sollen die derzeit bestehenden Öffnungszeitengrenzen von bis zu 21.00 Uhr unter der
Woche und bis zu 18.00 Uhr an Samstagen bundesweit einheitlich geregelt werden.

Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat einen entsprechenden Gesetzes-
entwurf ausgearbeitet und dieser ist derzeit in Begutachtung.

Im Sozialpartnerübereinkommen zur Beschäftigungsoffensive ist festgehalten, dass die
Ausdehnung der Rahmenöffnungszeiten auf Basis eines Konsens der Sozialpartner vorge-
nommen werden soll. Ein derartiger Konsens ist bislang noch nicht erreicht worden.

Wir sind grundsätzlich zu Veränderungen bereit, wenn die Interessen und Anliegen der Be-
schäftigten in diesem Prozess ausreichend berücksichtigt werden. Dies betrifft vorrangig die
verbesserte Absicherung der Arbeitszeitgestaltung im Kollektivvertrag und die Rechtsdurch-
setzung für die Angestellten. Wie aus diversen Aktionen unserer Gewerkschaft bekannt ist,
steht es mit den Arbeitsbedingungen im Handel nicht immer zum Besten und die Beschäftigten
fordern zu Recht eine faire Behandlung ein.

Im Zusammenhang mit der hohen Zahl an Teilzeitbeschäftigten begrüßen wir es ausdrücklich,
dass die Bundesregierung vorgesehen hat bei Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit Zu-
schläge gesetzlich zu verankern. Diese Forderung ist aus unserer Sicht eine geeignete Sanktion
f
ür die Nichteinhaltung abgeschlossener Verträge und wir erwarten, dass diese Maßnahme sehr
rasch in Angriff genommen wird.

Neben der direkten Gestaltung der unmittelbaren Arbeitsbedingungen - eine unserer Kernauf-
gaben, bei der wir Unterst
ützung des Gesetzgebers erwarten - fordern wir aber auch die not-
wendigen strukturellen Maßnahmen ein. Dies betrifft besonders den Verkehrsbereich und die
Frage der verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir müssen in diesen Bereichen


leider feststellen, dass die Bedürfnisse der Handelsangestellten, die in Randzeiten" (abends,
Samstagnachmittag) arbeiten unzureichend berücksichtigt werden. Dies betrifft den Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen ebenso wie die Gestaltung der Fahrpläne öffentlicher
Verkehrsmittel.

Wir erwarten uns in diesen Punkten seitens des Gesetzgebers klare Aufträge in Bezug auf
Zielvorgaben und Budgetmittel für Bund, Länder und Gemeinden sowie die Verkehrsbetriebe im
Zuge der Wahrnehmung öffentlicher Verkehrsaufträge.

Diese Frage werden wir in weiterer Folge auf unterschiedlichen, regionalen Ebenen und in
Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitskammer nachdrücklich verfolgen und thematisieren.

Aus diesem Grund erheben die Beschäftigten des Handels im Rahmen ihrer Petition folgende
Forderungen:

          Änderungen  des  Öffnungszeitenrechts  sollen   erst  beschlossen  werden,   wenn  durch
Kollektivvertrag faire Rahmenbedingungen für die Beschäftigten vereinbart sind.

          Keine Ausdehnung der generellen Öffnungszeitengrenzen in die Nachtstunden und
am Samstagnachmittag.

          Bessere Durchsetzungsmöglichkeiten der arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

          Gesetzliche   Verankerung   von   Zuschläge   bei   regelmäßigem   Überschreiten   der
vereinbarten Stunden für Teilzeitbeschäftigte

          Schutz  des  arbeitsfreien  Sonntags  und  qualitativ  hochstehende  Absicherung  der
unbedingt  notwendigen  Sonntagsarbeit für alle  Beschäftigtengruppen  im  Arbeitszeit-
recht. Der Sonntag darf kein Regelarbeitstag werden!

          Bundesweite   Anpassung   der   Verkehrsverbindungen   und   Kinderbetreuungs-
einrichtungen  und  Bereitstellung  der erforderlichen  finanziellen  Mittel  durch  Bund,
Länder und Gemeinden.

Wir ersuchen um Zuweisung dieser Petition an die zuständigen Ausschüsse des Parlaments
sowie um Anhörung im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen zu den genannten
Fragestellungen insbesondere zum Öffnungszeitengesetz.

Wolfgang Katzian                                                                                                       Karl Proyer

Vorsitzender                                                                                                               BGF-Stellvertreter

Mag.a Claudia Kral-Bast                                  Felix Hinterwirth                                   Manfred Wolf

Geschäftsbereichsleiterin                                WB-Vorsitzender                Wirtschaftsbereichssekretär