9/BI XXIII. GP
Eingebracht am
22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Roman Ertl
Ganghoferstraße 93
8055 Neuseiersberg
An die
Parlamentsdirektion
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1010 Wien
Datum: 2007-03-21
Parlamentarische Bürgerinitiative zum Thema:
„Gewalt in der Familie - Mehr Schulz für Kinder" - Unterlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei übersende
ich Ihnen die oben angeführten
Unterlagen zu Ihrer
weiteren Verwendung.
Weiters möchte ich Sie um
anschließende Rückäußerung schriftlich (Adresse
+ Tel.Nr.: oben angeführt) oder telefonisch bitten.
Mit
bestem Dank im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Roman Ertl
Ganghoferstr. 93
8055 Neuseiersberg
Tel.-Nr.:(0316)24 27 58
An die
Parlamentsdirektion
ZH Frau Präsidentin Barbara Prammer
Dr. Karl - Renner - Ring 3
1010 Wien
21. März 2007
Thema: Gewalt in der Familie - Mehr Schutz für misshandelte Kinder
Immer wieder Gewalt gegen Kinder in der Familie, daher
die
Forderung nach Wiedereinführung der am 10.08.2001 abgeschafften
Anzeigepflicht für Ärzte bei Fällen schwerer Kindesmisshandlung
(§ 54 Abs. 5 Ärztegesetz).
4.628 Unterstützungserklärungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin Prammer!
In der Anlage übermittle
ich Ihnen als Erstunterzeichner die
Bürgerinitiative
zu oben angeführtem Thema mit dem
Ersuchen,
dieses unterbreitete Anliegen einer Behandlung gemäß dem
Geschäftsordnungsgesetz
dem Nationalrat zuzuführen.
|
Beilagen: Amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) Wählerevidenz - Bestätigung Meldebestätigung Petitionstext 301 Unterschriftenlisten, in zwei A/4 Ringmappen gebunden Dokumentation und Medienberichte (eine A/4 Ringmappe) |
Sollten
Sie weitere Nachweise oder Unterlagen benötigen, so darf ich
Sie ersuchen mit mir telefonisch oder
schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Ich stehe Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
Roman Ertl
Ganghoferstraße 93
8055, Neuseiersberg
__________________________________________________________ Tel.:(0316)24 27 58
Neuseiersberg, im März 2006
An die
Parlamentsdirektion
Dr.
Karl - Renner - Ring 3
1010
Wien
Parlamentarische Bürgerinitiative an den Nationalrat
Petitionstext -Thema: Gewalt in der Familie - Mehr Schutz für misshandelte Kinder
Immer wieder Gewalt gegen Kinder in der Familie, daher die Forderung nach Wiedereinführung der am 10.08.2001 abgeschafften absoluten Anzeigepflicht bei Fällen schwerer Kindesmisshandlung im Sinne des § 54 (5) Ärztegesetz.
Die von mir und weiteren Bürgern geforderte Wiedereinführung der uneingeschränkten Anzeigepflicht im Ärztegesetz 1998, BGBl. Nr. 110/2001 (2. Ärztegesetz - Novelle) zum Schutze der kindlichen Verbrechensopfer begründe ich wie folgt:
Gerade in einer Zeit, in der immer wieder Fälle von brutaler Kindesmisshandlung ( 92 StGB - Beilage) die Öffentlichkeit empören, wurde im Jahre 2001 ein wichtiges Gesetz weiter liberalisiert und der Schutz der Kinder in der Familie abgebaut. Wie schaut diese neue Regelung nun in der Praxis aus?
Lauter Ruf nach mehr Schutz für gequälte Kinder
Seit 10.08.2001 sind Ärzte unter „gewissen Umständen" nicht mehr verpflichtet, Anzeige gegen Gewalttäter in der Familie zu erstatten. Das heißt im Klartext "Derzeit beschränkt sich diese Anzeigepflicht nur auf familienfremde Personen. Geht es nach dem Gesetzbuch, steht es Ärzten frei, Anzeige zu erstatten, wenn der Verdacht sich gegen einen nahen Angehörigen richtet. Einziges Erfordernis ist die Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt. Bis zur Entscheidung „Anzeige ja oder nein" darf der gewalttätige Vater weiterhin in Freiheit leben." (wie z.B. der Vater von Iris Maria)
§ 54 Abs. 5 Ärztegesetz 1998 (geändert am 10.08.2001) lautet: "Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat der Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Richtet sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB), so kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung einer Krankenanstalt erfolgt." (Beilage)
So bleibt
die Frage unbeantwortet im Raum stehen:
„Wer wird hier durch diese
Gesetzesnovelle wohl geschützt? der Täter oder das Opfer."
Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 5 Jahren, 275 Millionen Kinder werden weltweit von ihren engsten Angehörigen geschlagen, gequält oder sexuell missbraucht - diese Zahl ist eine vorsichtige Schätzung, betont UNICEF. Es könnten weit mehr Kinder betroffen sein. Daher fordert die UNICEF die Regierungen weltweit auf, die Gesetze zum Schutz der Kinder zu verschärfen.
Wie in dieser Studie von UNICEF weiters niedergeschrieben ist, sind in Österreich 82.000 Kinder schutzlos der Gewalt in den eigenen vier Wänden ausgeliefert. Drei bis fünf Prozent erleiden dabei schwerste Verletzungen, die bis zum Tod führen können, wie jüngst in Wien und Graz. Die Babys Iris - Maria und Colleen oder der kleine Florian aus Tirol, eine Aufzählung ohne Ende. Allein in das Grazer Kinderspital werden jährlich 60 - 100 (1-2 pro Woche) arg misshandelte Kinder mit schweren Verletzungen eingeliefert, so Univ. Prof. Dr. Höllwarth. Nach schwerer Kindermisshandlung übt die Grazer- Gemeinderätin Ulrike Bauer Kritik an Jugendamt. Keine Gefahr für das Baby, sah das Jugendamt. (Beilagen) Schockierend, aber leider wahr. Wie die zuletzt angesprochenen Vorfälle zeigen, kommt wohl nur die Spitze des Eisberges an die Öffentlichkeit. All diese Vorfälle sind von uns ja so weit, weit weg. Und wir wollen die Hilfeschreie und das spätere leise Wimmern eines Kindes aus der Nachbarwohnung gar nicht hören. Leider aber wahr, die „Zivilcourage" unserer (Konsum-) Gesellschaft liegt tief im Keller. Ist all dies nicht besorgniserregend? Nur am „Tag des Kindes" sprechen die Medien besagte Probleme ganz groß an, aber am nächsten Tag haben wir alle guten Vorsätze bereits wieder vergessen. So wiederholt sich diese Show alljährlich!
Viele Dramen bleiben aber für immer im Dunklen. Und Mütter schauen zu, um zu überleben, so Univ. Prof. Dr. Friedrich. Zudem muss festgehalten werden, dass die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft in den Familien zur Zeit stetig sinkt. Grund genug, um uns alle wachzurütteln. Um so mehr sind wir daher gefordert, bei derart schweren Kindesmisshandlungen nicht wegzuhören und auch nicht wegzuschauen, um so nicht zum Mittäter zu werden. Nur eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die verheerenden Folgen der Gewalt gegen Kinder könnte die Zahl der Anzeigen ansteigen lassen. Trotz allem wird die Dunkelziffer noch immer sehr hoch bleiben.
In diesem Zusammenhang stellt sich wohl automatisch die Frage:
Haben Kinder mit derart schweren Verletzungen überhaupt noch eine Zukunft?
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ist ein sehr komplexes Thema und eine Materie, die von der Polizei nicht allein wahrgenommen werden kann. Die Aufgabe der Exekutive ist die Aufklärung strafbarer Handlungen, die Sicherung von Spuren, die Einvernahme von Zeugen und die Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Deshalb ist eine enge Vernetzung mit anderen Einrichtungen unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes „Anzeige ja oder nein" bzw. „wann" zu finden. Ob die derzeitige Regelung im § 54 (5) Ärztegesetz 1998 (geändert am 10.08.2001) das Missbrauchsopfer schützt, ist wohl in Frage zu stellen. So darf zur Zeit der gewalttätige Vater bis zur Entscheidung über die weitere Vorgangsweise in Freiheit leben. Eine so schreckliche Wiederholungstat ist daher zu befürchten. Zudem werden eventuell noch weitere im Familienverband lebende Kleinkinder der Gefahr einer Misshandlung ausgesetzt. Ich darf auf den Leidensweg von Iris - Maria (3 Monate jung), Darius (4 Monate jung), Colleen (5 Tage jung) und den kleine Florian (2 Monate jung) hinweisen. Iris - Maria und Florian sind tot, bei Darius und Colleen sind langfristig Spätfolgen nicht abzusehen (Beilagen)
Nur eine so schreckliche Wiederholungstat weniger ist bereits ein Erfolg
Im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt wird der Nationalrat ersucht, über die Wiedereinführung der absoluten Anzeigepflicht für Ärzte (§ 54 (5) Ärztegesetz 1998) neuerlich zu beraten und einen Beschluß in dieser Sache zu fassen.