12/BI XXIII. GP

Eingebracht am 27.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

Bürgerinitiative betreffend:
Generelle Öffnung des bundesweiten Forst- und Güterwegenetzes zum
Zwecke der Sportausübung mit dem MOUNTAINBIKE

 

(Änderung des Forstgesetzes §33 inkl. begleitender Maßnahmen in Hinblick auf Haftung)

Seitens der Erbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

•    Die Forderung dieser Bürgerinitiative wurde bereits wiederholte Male im Parlament behandelt. In
     der Vergangenheit fand sich aber im Parlament keine Mehrheit für die Umsetzung dieser
    
Forderungen.
•    Zu ändernde Gesetze sind Forstgesetz, ABGB bzw. STVO, diese fallen in Bundeskompetenz.

ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,

namens der unterzeichnenden Personen sowie aller bereits diesen Sport ausübenden ÖsterreicherInnen
und TouristInnen, die Forderung dieser Bürgerinitiative unter Berücksichtigung aller Interessen wieder
einer entsprechenden Prüfung, Beurteilung und anschließender Gesetzesänderungen zu unterziehen..

 

In einem sehr fortschrittlichen Forstgesetz wurde 1975 unter Anderem der Erholungswirkung des
Waldes
Rechnung getragen, gesetzlich festgeschrieben und der Zutritt von Erholungssuchenden
gesetzlich geregelt bzw. ermöglicht. Da es 1975 noch keine Mountainbikes gegeben hat, darf
angenommen werden, dass das Fahrverbot im Forstgesetz §33 primär den motorisierten ein- und
mehrspurigen Fahrzeugen galt.
Mountainbiken hat sich weltweit erst in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten zu einer Sportart entwickelt,
die auch eine sehr große Anzahl erholungsuchender Einheimischer und Touristen gleichermaßen
regelmäßig in Österreichs Natur ausüben.

 

Sport im Allgemeinen trägt wesentlich zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Sportförderung und die
Bewusstseinsbildung im Hinblick auf eine gesunde Lebensweise sollte im Interesse des Staates liegen.
Mountainbiken wird bereits von vielen Österreichern und Österreicherinnen betrieben, um die persönliche
Fitness aufrecht zu halten bzw. zu verbessern. Es liegt am Gesetzgeber, für diese Erholungssuchenden
und Sportler die rechtlichen Rahmenbedingungen für die legale Ausübung ihres Sportes zu schaffen.

 

Mountainbiken ist zudem bereits ein erheblicher Wirtschaftsfaktor geworden. Tourismus und Handel
profitieren gleichermaßen von dieser rasanten Entwicklung des Mountainbikens.

Aktuelle Nutzungsvereinbarungen mit Eigentümern - so sie zustande kommen - lösen den
Nutzungsdruck nur punktuell und unzureichend. In vielen Teilen Österreichs gibt es darüber hinaus
z.B. keine örtlichen Tourismusverbände, die die Interessen der Mountainbiker mit den Waldeigentümern
im ausreichendem Ausmaß verhandeln und dann auch durch Pacht und Versicherung abgelten könnten.
Ein Teil dieses durch MTB zu benützenden Wegenetzes wird erheblich durch Förderungen von EU, Bund
und Landesmittel aus Steuergeldern erst ermöglicht!

 

Die Wahrung der Interessen den Eigentümer (Haftung als Wegehalter), der Schutz weiteren Nutzer

dieser Forstwege (Wanderer, Jogger, Nordic Walker...) und die Wahrung ökologischer Interessen stehen
dazu nicht im Widerspruch, sondern tragen zur Rechtssicherheit aller bei!

 

Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Mountainbiken in unseren Nachbarländern
wie Italien, Schweiz oder Deutschland scheint diese Initiative bei weitem nicht überzogen, sondern fordert
eine umsichtige Gesetzesänderung im Sinne der Entwicklung der Breitensportart Mountainbiken!

 

Wir ersuchen daher den Nationalrat, eine generelle Nutzung von Forst - und Güterwegen für das
Mountainbiken durch entsprechende Gesetzesänderungen zu ermöglichen!