12/BI XXIII. GP
Eingebracht am 27.06.2007
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Bürgerinitiative
Bürgerinitiative
betreffend:
(Änderung des Forstgesetzes §33 inkl. begleitender Maßnahmen in Hinblick auf Haftung) |
Seitens der Erbringer wird das Vorliegen
einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht •
Die Forderung dieser Bürgerinitiative wurde bereits wiederholte Male im
Parlament behandelt. In |
ANLIEGEN: namens der unterzeichnenden Personen sowie aller
bereits diesen Sport ausübenden ÖsterreicherInnen
In einem sehr fortschrittlichen Forstgesetz wurde 1975
unter Anderem der Erholungswirkung des
Sport im Allgemeinen trägt wesentlich zur
Gesundheit der Bevölkerung bei. Sportförderung und die
Mountainbiken ist zudem bereits ein erheblicher
Wirtschaftsfaktor geworden. Tourismus und Handel |
Aktuelle Nutzungsvereinbarungen mit
Eigentümern - so sie zustande kommen - lösen den
Die Wahrung der Interessen den Eigentümer (Haftung als Wegehalter), der Schutz weiteren Nutzer dieser Forstwege (Wanderer, Jogger, Nordic Walker...)
und die Wahrung ökologischer Interessen stehen
Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen für
das Mountainbiken in unseren Nachbarländern
Wir ersuchen daher den Nationalrat, eine generelle
Nutzung von Forst - und Güterwegen für das |