18/BI XXIII. GP
Eingebracht am
27.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
BÜRGERINITIATIVE betreffend:
Volksabstimmung über die Erweiterung der Verfassung
durch »Dreistufige Volksgesetzgebung«
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz
in folgender Hinsicht angenommen:
Das vorgeschlagene direkt-demokratische Gesetzgebungsverfahren bedeutet eine Änderung der Bundesverfassung.
Der Nationalrat wird ersucht, über folgende Grundlinien für die Regelung der direkten Demokratie durch »Dreistufige Volksgesetzgebung« zu beraten, ihnen entsprechend die notwendigen Verfassungsänderungen zu beschließen und eine Volksabstimmung darüber stattfinden zu lassen.
Grundlinien für die gesetzliche Regelung der direkten
Demokratie durch »Dreistufige Volksgesetzgebung«
1.
Volksinitiative
(1. Stufe): Mindestens
30.000 stimmberechtigte Bürgerinnen
und Bürger können dem Nationalrat
einen ausgearbeiteten
Gesetzesentwurf oder eine bestimmte politische Richtlinie zur geschäftsordnungsmäßigen Be-handlung vorlegen. Die
Unterschriften zur Unterstützung
der Volksinitiative werden frei gesammelt. Der Nationalrat berät
über durch
Volksinitiative eingebrachte Anträge vordringlich und führt spätestens ein
halbes Jahr nach Vorlage einen Beschluss herbei. Bei den Beratungen sind bis zu drei von den
Initiativträgern bevollmächtigte Personen hinzuzuziehen.
2. Wird der Vorschlag der Initiative nicht unverändert beschlossen, haben die Initiativträger die Möglichkeit,
für ihr Anliegen die Einleitung eines Volksbegehrens (2. Stufe) zum Volksentscheid zu verlangen. Die Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens werden während einer »Eintragungswoche« gesammelt. Im Vorfeld ergeht an jeden Haushalt eine rechtzeitige Verständigung mit dem Wortlaut des Begehrens.
3.
Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es durch mindestens 300.000
Stimmberechtigte unterstützt wurde. In
diesem Fall kommt es
frühestens nach drei, spätestens nach sechs Monaten zu einem Volksentscheid
(3. Stufe).
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
entscheidet über Beschluss oder Ablehnung des Gesetzes
bzw. der
politischen
Richtlinie.
4.
Medienbedingung:
In der Zeit von
mindestens drei Monaten vor einem Volksentscheid findet in den Massenmedien
zum Gegenstand des Entscheids die freie und gleichberechtigte Information und
Diskussion über das Pro und Kontra
statt. Ein Medienrat vermittelt und
kontrolliert.
5. Das Nähere regelt das Gesetz.
„Volksgesetzgebung jetzt!“
Eine Initiative zur Einführung der Dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich
Betreff: Bürgerinitiative für
eine Volksabstimmung zur
Erweiterung der Verfassung durch
»Dreistufige Volksgesetzgebung«
Wien, im Februar 2008
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!
Geschätzte Mitglieder des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen!
Werte Damen und Herren Abgeordnete!
Mit
der hiemit eingebrachten Bürgerinitiative legen wir Ihnen die Grundlinien
für die
Gestaltung eines direkt-demokratischen
Gesetzgebungsverfahrens vor. Ziel ist es, die in
unserem Vorschlag ausgeführte Idee der dreistufige Volksgesetzgebung in der österreichischen Bundesverfassung durch eine Volksabstimmung zu verankern.
Dieser
Schritt würde gewährleisten, was ein Demokratieverständnis auf
der Höhe der Zeit fordert:
die vollständige
Verwirklichung des Prinzips der Volkssouveränität; als Ergänzung
zur repräsentativen Demokratie sollen auf dem Felde der Legislative die
Voraussetzungen für das In- Erscheinung-Treten des souveränen
Gemeinwillens (Volonté générale) geschaffen werden:
Der Gemeinwille soll sich künftig
· ausgehend von einer Initiative aus der Mitte des Volkes und
· aus dem Zusammenschluss aller sich beteiligenden Einzelwillen in einer Volksabstimmung bilden können.
Dabei ist notwendig zu berücksichtigen, dass
· den Bürgerinnen und Bürgern das zur Willensbildung notwendige Abwägen des Pro und Kontra im Vorfeld der Abstimmung hinreichend durch die Massenmedien möglich gemacht werden muss.
Wir sehen in
dieser Forderung nicht nur ein unserer Rechtsordung hinzuzufügendes
„Element der direkten Demokratie", sondern das bisher fehlende
„Herzstück" einer demokratischen
Rechtsordnung: Die Grundforderung des Art. 1 unserer Verfassung:
"Österreich ist eine
demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus", würde erst
durch die Einführung der »dreistufigen Volksgesetzgebung«
gültig in Erscheinung treten können und es wäre das strukturelle
Legitimationsdefizit
einer nur-repräsentativen Demokratie durch die Ergänzung um
das Plebiszit beseitigt (Popularvorbehalt).
Was sind die bestehenden direkt-demokratischen Elemente in der
österreichischen Verfassung
und wie müssen sie verfassungsrechtlich ergänzt werden?
Neben
dem Wahlrecht beinhaltet die österreichische Verfassung in ihren
direkt-demokratischen Elementen noch zwei weitere Volksrechte: einerseits das Initiativrecht
(durch Bürgerinitiativen und Volksbegehren können sich
politische Initiativen aus dem Volk mit Gesetzesvorschlägen an das Parlament
wenden), andererseits das Abstimmungsrecht (das Parlament kann bereits
getroffene Entscheidungen dem Volk zur Abstimmung vorlegen; sog.
Gesamtänderungen der Verfassung
münden verpflichtend
in einer Volksabstimmung).1
Diese
beiden in der Verfassung angelegten Rechte sind jedoch bisher nicht in einer
solchen Weise miteinander in Verbindung gebracht, dass von einer
vollständigen, wesensgemäßen Verwirklichung
der
Volkssouveränität gesprochen werden kann: Zum einen können
Initiativen aus dem Volk bei Ablehnung durch den Nationalrat nicht den Weg zum
Entscheid durch Volksabstimmung
einschlagen;
sie sind für die Umsetzung ihrer Vorschläge auf die Volksvertretung
angewiesen. Zum anderen
kommt das Element der Volksabstimmung nur im Sinne einer Referendums-Demokratie
zum Einsatz, also nur so, dass das Volk in besonderen Fällen (bisher nur
zwei mal) über Gesetze befinden kann, die bereits vom Parlament
beschlossen wurden.
Vor diesem
Hintergrund kann erkannt werden, dass es zu wenig ist, wenn von Seiten aller
politischen Kräfte im Land immer
wieder die Forderung aufgestellt wird, verstärkt die vorhandenen Möglichkeiten
von Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu nutzen. Im Rahmen des
bestehenden Systems läuft solches Vorhaben letztlich nur darauf
hinaus, das Volk in die oft bloß tagesaktuellen
Auseinandersetzungen der politischen Kontrahenten hineinzuziehen und dadurch
die Volksvertreter selbst aus der Verantwortung zu nehmen.
Die Sorge
vor einer so möglichen „Instrumentalisierung" der
Bürgerinnen und Bürger darf jedoch
nicht dazu
führen, die Forderung nach vollständiger Verwirklichung des Prinzips
der
Volkssouveränität fallen zu
lassen. Im Gegenteil: Erst ein wirklich souveränes und mündiges Volk
kann eine lebendige und starke Demokratie entwickeln.
Weiter und im Kern in die richtige
Richtung gehen jene Vorschläge, welche die Möglichkeit der Partizipation insofern ausbauen wollen, als sie
vorsehen, dass Volksabstimmungen auch von "unten"
her erreichbar sein sollen. - So wurde etwa in der ersten
Legislaturperiode unter ÖVP/FPÖ-
Mehrheit von den Regierungsparteien ein konkreter Gesetzesvorschlag in den
Nationalrat
eingebracht, der im beschriebenen Sinne zwar eine Verbindung von Initiativ- und
Abstimmungsrecht vorsah (erfolgreiche Volksbegehren sollen zur Volksabstimmung
führen), aber
nicht über ein bloßes "Kombinieren" der beiden Elemente
hinausging und in vielen Einzelheiten
hinter dem zurück blieb, was für eine sachgemäße Regelung
der direkten Demokratie auf der Höhe
der Zeit berücksichtigt sein muss. (Dieser Vorschlag scheiterte an der
Hürde der nötigen
Zweidrittel-Mehrheit.)2
1 Es gibt in unserer Verfassung noch die Möglichkeit der Volksbefragung. (Sie wird hier nicht näher behandelt.)
2 Die ÖVP legte erstmals 1951 und 1953 in zwei Initiativanträgen (vom 5. 12. 1951, 96/A und vom 28. 10. 1953,44/A) ihre diesbezüglichen Vorschläge vor: 500.000 Stimmberechtigte oder die Hälfte der Stimmberechtigten von fünf Ländern sollten verlangen können, "dass ein Gesetzesvorschlag zur unmittelbaren Gesetzgebung durch das Volk einer Volksabstimmung unterzogen wird.". Einen etwas differenzierteren Vorschlag, der vorsieht, dass der Weg in Richtung Volksabstimmung erst nach Ablehnung des eingebrachten Vorschlages im Nationalrat eingeschlagen
|
Obwohl allseits gefordert, gibt es bisher keine zu konkreten politischen Entscheidungen führende Einigung über eine adäquate Regelung der direkten Demokratie. Auch im sog. "Österreich-Konvent" gab es keine bemerkenswerten Anzeichen, die Volksrechte in Richtung Volksgesetzgebung ausbauen zu wollen, was angesichts der partei-politischen Diskussionen zum Thema erstaunen lässt. Vielmehr herrschte im Konvent eher Übereinstimmung darüber, es beim rein repräsentativ-demokratischen Charakter der Verfassung zu belassen.
Mag das daran liegen, dass die bisher geäußerten Vorstellungen über ein direktes Gesetzgebungs-verfahren noch nicht beinhalten, was erreicht sein muss, um zu einer parteiübergreifenden Einigung kommen zu können?
Die von uns
ausgearbeitete dreistufige Volksgesetzgebung (siehe Grafik
und Grundlinien unten im Wortlaut der Bürgerinitiative) ist der Versuch, die Bedenken zu
zerstreuen und die Missverständnisse
auszuräumen, die oft in Zusammenhang mit direkter Demokratie
geäußert werden. Denn bei der
direkten Demokratie
kommt es vor allem auf das WIE an!
Die Art und Weise, nach der hier der
direkt-demokratische
Prozess geregelt
ist, macht ihn zu einem gedeihlichen Organ für das demokratische Leben. Um
das Potential aller
Bürgerinnen und Bürger für die Gesetzgebung zu
erschließen, brauchen wir dieses
Organ. Es soll die Initiativkraft aller wecken, damit aus einem reichen, nun
aktivierten Ideenleben,
das ohne Volksgesetzgebung wie im „Dornröschenschlaf" versunken
bleibt, auch jene Gedanken
und Konzepte hervortreten, die uns heute zum Lösen vieler Fragestellungen
noch fehlen.
werden soll, bringt die FPÖ 1964 (IA vom 17.
6. 1964 109/A) und abermals 1979 in etwas veränderter Form ein.
(1A vom 6. 11.1979, 25/A). Drei Jahre
später legt die ÖVP einen weiteren Vorschlag vor (IA vom 1. 12. 1982,
222/A und IA vom 15. 6. 1983, 21A), den die FPÖ 1987 mit identischem
Wortlaut übernimmt (IA vom 29. 1. 1987,
10A). Mit selbem Jahr (1987) datiert auch ein Initiativantrag der Grünen
vom 4.6. 1987, 68A). In diesem Vorschlag
ist interessant, dass er der unmittelbaren Demokratie dezidiert das Primat
einräumt und insofern der Forderung nach Volkssouveränität nicht
nur durch die Einführung von direkt-demokratischen
„Instrumenten" (etwas) mehr Geltung verschaffen will, sondern sie klar als Grundprinzip eines modernen
Staatswesens hervorhebt. Bemerkenswert ist
auch, dass in diesem Antrag eine Anpassung des ORF-Gesetzes vorgesehen
ist, wodurch, wenn auch noch nicht
weitgehend genug, die Notwendigkeit einer medialen „Grundversorgung"
zur Willensbildung angesprochen ist.
Anfang des Jahres 2000 machten dann die
Regierungsparteien FPÖ und ÖVP den oben genannten gemeinsamen
Vorstoß (XXI.GP, 98/A) mit dem Vorschlag, sog. „erfolgreiche
Volksbegehren" einer „obligatorischen
Volksabstimmung" zuzuführen. Auch dieser Vorschlag aus dem
Koalitionsabkommen konnte keine Zweidrittel-
Mehrheit finden. Am Anfang des Jahres 2005 trat die SPÖ mit einem
ähnlichen, jedoch nicht weiter konkretisierten Vorschlag in die
Öffentlichkeit. (Siehe: Aktuell. Das Wochenmagazin der SPÖ. / Nr. 1,
14. 1. 2005, S. 4f.)
Es mag sein, dass nicht alles, was da hervortreten wird, sofort das Optimale treffen wird; aber der Gesetzgebungsprozess, der in unserem Vorschlag, zeitlich ausgewogen, über mehrere Stufen führt,
der dann eine breite „Volksdiskussion" (Michail Gorbatschow) vorsieht, wo die Menschen sich über
eine längere Zeitspanne ausgiebig und auf das Wesentliche konzentriert mit einer Sache befassen können, - dieser Prozess erfüllt die Voraussetzungen, dass Gesetze gefunden werden können, die
dem Wohl der Einzelnen und der Gesamtheit am besten dienen.
Wir
wollen den Nationalrat - über alle Parteizugehörigkeiten hinweg -
bitten, unser Angebot zu
prüfen und der
Weiterentwicklung Österreichs zu einer mündigen und emanzipierten
Demokratie
durch dreistufige Volksgesetzgebung den Weg
zu bahnen; das österreichische Volk soll selbst über
die Einführung der Volksgesetzgebung befinden. Eine dafür notwendige
Volksabstimmung bedarf
nach heutiger Rechtslage des vorangegangenen parlamentarischen
Beschlusses.
Ein solcher Schritt könnte -
ausgehend von Österreich in seinem Gedenkjahr 2008, wo wir am 12. November
der Geburtsstunde und des ersten Anlaufes der Demokratie in Österreich
erinnern - auch für den weiteren Verlauf der Europäischen Integration
ein kräftiges Signal sein. Auch auf der europäischen
Ebene gilt die Erkenntnis, dass Demokratie auf der Höhe der Zeit nicht nur
heißt, dass
die Bürgerinnen und Bürger wählen oder über vorgesetzte
Fragen abstimmen können, sondern auch
vor allem an der Erarbeitung der Antworten auf die Lebensfragen
der Nationen, Europas und des Planeten
insgesamt beteiligt sein müssen. Dies ist der Kern der Idee von
Volkssouveränität schlechthin, ohne dem dieser Idee ihre zeitgemäße
Begründung fehlt!
Mit vorzüglicher Hochachtung und freundlichen Grüßen
als Erstunterzeichner der Bürgerinitiative und für die Aktion „Volksgesetzgebung jetzt!“
Gerhard Schuster
Beigefügt:
· Der Wortlaut der Bürgerinitiative mit Begründung der Bundeskompetenz und
Erstunterzeichnung
· Die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer
· sowie weitere im Internet und auf Unterschriftenlisten gesammelte Willensbekundungen
Volksgesetzgebung jetzt!
c/o IG-EuroVision – Österreich
Brantinggasse 61
1100 Wien
Tel.:+43(0) 650/941 32 64
gerhard.schuster@ig-eurovision.at I www.volksgesetzgebung-jetzt.at
Trägerschaft und Beteiligung am Projekt:
Der Initiativkreis:
Karl Berger, Philipp Bruna, Gerhard Gilli, Ines Kanka, Martin Koch-Löbner, Sabine Münzebrock, Susanne Rupp, Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Josef Zeisel
Folgende Einzelpersonen, sowie Organisationen, Initiativen und Unternehmen sind als Unterstüzter an der Initiative „Volksgesetzgebung jetzt!" beteiligt:
Monika Kühl, Prof. Rudolf
Leopold, Barbara Eredics, Wolfgang Koch, Publizist, Peko Baxant, Alice Bruna, Lehrerin,
Erich Stadibauer, Dr. Fritz Binder-Krieglstein, Energieexperte, Hans Kuhl,
Johanna Kaiser, Musikerin, Michaela Pöllabauer, selbständige
Beraterin, Franz Gratzer, Juliana Chaloupek, Peter Weish, Ökologe, Klaus Sambor, ESD und Attac, Ulrike
Sambor, ESD und Attac, Ronnie Sambor, Helmut Jeitschko, Josef
Ofenböck, Gabriele Pekny, Mag.rer.soc.oec. Franz Weiss, Ökonom,
Clemens Horwat, Organisator, Elisabeth Sterzinger, Bildungsreferentin, Michael
Stransky, Waldorflehrer, Andreas Gross, Institut für
Direkte Demokratie St. Ursanne, Peter Frank, Installateur, Dipl. Ing. Walter
Appl, Organisations- und Personalentwickler,
Stefan Vey, Christian Apl, Mensch, DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins
Gegen Tierfabriken, Andrea Wagner, Ursula Salzwimmer,
Bilanzbuchhalterin, Ernst Heim, Projektleiter, Patrik Berger, Dorfgemeinschaft
Breitenfurt, Christian Fuchs, Angestellter, Harald Markus Wirth, Programmierer,
Ewald Barvinek, Programmierer, Dipl.-Ing. Dr. Harald J. Orthaber,
Landschaftsökologe und Fernerkundungsexperte, ESD und Fli, Susanne Stoff,
Sozialpädagogin, Mika Sinkovic, Student, Dipl.-Ing.Hubert Pichler,
Erdölingenieur, Plattform Faire Zukunft, Hermann Platzer, Angestellter,
Birgit Vögl,
kfm. Ang., Helmut Sperl, Tischler, Alexander Trinkl, Kampaigner, Agenda X, Erika Kohlfürst, Pensionistin
Dr. Franz Aigner, Webmaster und Lehrer,
Dieter Höfinger, Schauspieler, Meinrad Nell, Selbständiger, Daniel Hackenberg,
Karl Dworak, Sabine Untersberger, Lohnverrechnerin, Birgit Dautermann,
Büroangestellte,
Renate Svetnicka, Angestellte, Ralph
Chaloupek, Tierrechtspartei, Philip Rohringer, Susanne Lohr, kfm.Ang. Ing. Gerald Bauer, Permakultur Austria
Initiativ-Gesellschaft Eurovision
Wiener Institut für Europäische Gesellschafts-Entwicklung
Arbeitsgruppe für soziale Dreigliederung und Zeitgeschichte
Martin Koch, Meisterwerkstätte für Streichinstrumente
Wir sind Deutschland - Petition an den Deutschen Bundestag zur Einführung der dreist. Volksgesetzgebung
Spedition Zeisel - Klosterneuburg
Vegane Gesellschaft Österreich
European Association for Sustainable Development (ESD)
Chironia.at One World Chat- and Computercommunity
Initiative für mehr direkte Demokratie Österreich
UNABHÄNGIGE ... für bürgernahe Demokratie
Agenda X - Das junge Zukunftsnetzwerk
Oekonews.at - erste Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit
Permakultur Austria