18/BI XXIII. GP

Eingebracht am 27.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

BÜRGERINITIATIVE betreffend:

Volksabstimmung über die Erweiterung der Verfassung

durch »Dreistufige Volksgesetzgebung«

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz

in folgender Hinsicht angenommen:

Das vorgeschlagene direkt-demokratische Gesetzgebungsverfahren bedeutet eine Änderung der Bundesverfassung.

Der Nationalrat wird ersucht, über folgende Grundlinien für die Regelung der direkten Demokratie durch »Dreistufige Volksgesetzgebung« zu beraten, ihnen entsprechend die notwendigen Verfassungsänderungen zu beschließen und eine Volksabstimmung darüber stattfinden zu lassen.

Grundlinien für die gesetzliche Regelung der direkten

Demokratie durch »Dreistufige Volksgesetzgebung«

1.       Volksinitiative (1. Stufe): Mindestens 30.000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können dem Nationalrat
einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf oder eine bestimmte politische Richtlinie zur gesch
äftsordnungsmäßigen Be-handlung vorlegen. Die Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative werden frei gesammelt. Der Nationalrat berät
über durch Volksinitiative eingebrachte Anträge vordringlich und führt spätestens ein halbes Jahr nach Vorlage einen Beschluss herbei. Bei den Beratungen sind bis zu drei von den Initiativträgern bevollmächtigte Personen hinzuzuziehen.

2.   Wird der Vorschlag der Initiative nicht unverändert beschlossen, haben die Initiativträger die Möglichkeit,

für ihr Anliegen die Einleitung eines Volksbegehrens (2. Stufe) zum Volksentscheid zu verlangen. Die Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens werden während einer »Eintragungswoche« gesammelt. Im Vorfeld ergeht an jeden Haushalt eine rechtzeitige Verständigung mit dem Wortlaut des Begehrens.

3.       Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es durch mindestens 300.000 Stimmberechtigte unterstützt wurde. In
diesem Fall kommt es frühestens nach drei, spätestens nach sechs Monaten zu einem Volksentscheid (3. Stufe).
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet
über Beschluss oder Ablehnung des Gesetzes bzw. der
politischen Richtlinie.

4.   Medienbedingung: In der Zeit von mindestens drei Monaten vor einem Volksentscheid findet in den Massenmedien
zum Gegenstand des Entscheids die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion
über das Pro und Kontra
statt. Ein Medienrat vermittelt und kontrolliert.

5.       Das Nähere regelt das Gesetz.


 

 

 

„Volksgesetzgebung jetzt!“

Eine Initiative zur Einführung der Dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich

Betreff: Bürgerinitiative für eine Volksabstimmung zur
Erweiterung der Verfassung durch »Dreistufige Volksgesetzgebung«

Wien, im Februar 2008

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!

Geschätzte Mitglieder des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen!

Werte Damen und Herren Abgeordnete!

Mit der hiemit eingebrachten Bürgerinitiative legen wir Ihnen die Grundlinien für die
Gestaltung eines direkt-demokratischen Gesetzgebungsverfahrens vor. Ziel ist es, die in

unserem Vorschlag ausgeführte Idee der dreistufige Volksgesetzgebung in der österreichischen Bundesverfassung durch eine Volksabstimmung zu verankern.

Dieser Schritt würde gewährleisten, was ein Demokratieverständnis auf der Höhe der Zeit fordert:
die vollständige Verwirklichung des Prinzips der Volkssouveränität; als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie sollen auf dem Felde der Legislative die Voraussetzungen für das In- Erscheinung-Treten des souveränen Gemeinwillens (Volonté générale) geschaffen werden:


 

Der Gemeinwille soll sich künftig

·       ausgehend von einer Initiative aus der Mitte des Volkes und

·       aus dem Zusammenschluss aller sich beteiligenden Einzelwillen in einer Volksabstimmung bilden können.

Dabei ist notwendig zu berücksichtigen, dass

·       den Bürgerinnen und Bürgern das zur Willensbildung notwendige Abwägen des Pro und Kontra im Vorfeld der Abstimmung hinreichend durch die Massenmedien möglich gemacht werden muss.

Wir sehen in dieser Forderung nicht nur ein unserer Rechtsordung hinzuzufügendes „Element der direkten Demokratie", sondern das bisher fehlende „Herzstück" einer demokratischen
Rechtsordnung: Die Grundforderung des Art. 1 unserer Verfassung: "Österreich ist eine
demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus", würde erst durch die Einführung der
»dreistufigen Volksgesetzgebung« gültig in Erscheinung treten können und es wäre das strukturelle Legitimationsdefizit einer nur-repräsentativen Demokratie durch die Ergänzung um das Plebiszit beseitigt (Popularvorbehalt).

 

Was sind die bestehenden direkt-demokratischen Elemente in der österreichischen Verfassung
und wie müssen sie verfassungsrechtlich ergänzt werden?

Neben dem Wahlrecht beinhaltet die österreichische Verfassung in ihren direkt-demokratischen Elementen noch zwei weitere Volksrechte: einerseits das Initiativrecht (durch Bürgerinitiativen und Volksbegehren können sich politische Initiativen aus dem Volk mit Gesetzesvorschlägen an das Parlament wenden), andererseits das Abstimmungsrecht (das Parlament kann bereits getroffene Entscheidungen dem Volk zur Abstimmung vorlegen; sog. Gesamtänderungen der Verfassung
münden verpflichtend in einer Volksabstimmung).1

Diese beiden in der Verfassung angelegten Rechte sind jedoch bisher nicht in einer solchen Weise miteinander in Verbindung gebracht, dass von einer vollständigen, wesensgemäßen Verwirklichung
der Volkssouveränität gesprochen werden kann: Zum einen können Initiativen aus dem Volk bei Ablehnung durch den Nationalrat nicht den Weg zum Entscheid durch Volksabstimmung
einschlagen; sie sind für die Umsetzung ihrer Vorschläge auf die Volksvertretung angewiesen. Zum anderen kommt das Element der Volksabstimmung nur im Sinne einer Referendums-Demokratie
zum Einsatz, also nur so, dass das Volk in besonderen Fällen (bisher nur zwei mal) über Gesetze befinden kann, die bereits vom Parlament beschlossen wurden.

Vor diesem Hintergrund kann erkannt werden, dass es zu wenig ist, wenn von Seiten aller
politischen Kräfte im Land immer wieder die Forderung aufgestellt wird, verstärkt die vorhandenen Möglichkeiten von Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu nutzen. Im Rahmen des
bestehenden Systems läuft solches Vorhaben letztlich nur darauf hinaus, das Volk in die oft bloß tagesaktuellen Auseinandersetzungen der politischen Kontrahenten hineinzuziehen und dadurch die Volksvertreter selbst aus der Verantwortung zu nehmen.

Die Sorge vor einer so möglichen „Instrumentalisierung" der Bürgerinnen und Bürger darf jedoch
nicht dazu führen, die Forderung nach vollständiger Verwirklichung des Prinzips der
Volkssouveränität fallen zu lassen. Im Gegenteil: Erst ein wirklich souveränes und mündiges Volk
kann eine lebendige und starke Demokratie entwickeln.

Weiter und im Kern in die richtige Richtung gehen jene Vorschläge, welche die Möglichkeit der Partizipation insofern ausbauen wollen, als sie vorsehen, dass Volksabstimmungen auch von "unten"
her erreichbar sein sollen. - So wurde etwa in der ersten Legislaturperiode unter ÖVP/FPÖ-
Mehrheit von den Regierungsparteien ein konkreter Gesetzesvorschlag in den Nationalrat
eingebracht, der im beschriebenen Sinne zwar eine Verbindung von Initiativ- und
Abstimmungsrecht vorsah (erfolgreiche Volksbegehren sollen zur Volksabstimmung führen), aber
nicht über ein bloßes "Kombinieren" der beiden Elemente hinausging und in vielen Einzelheiten
hinter dem zurück blieb, was für eine sachgemäße Regelung der direkten Demokratie auf der Höhe
der Zeit berücksichtigt sein muss. (Dieser Vorschlag scheiterte an der Hürde der nötigen
Zweidrittel-Mehrheit.)2

1     Es gibt in unserer Verfassung noch die Möglichkeit der Volksbefragung. (Sie wird hier nicht näher behandelt.)

2    Die ÖVP legte erstmals 1951 und 1953 in zwei Initiativanträgen (vom 5. 12. 1951, 96/A und vom 28. 10. 1953,44/A) ihre diesbezüglichen Vorschläge vor: 500.000 Stimmberechtigte oder die Hälfte der Stimmberechtigten von fünf Ländern sollten verlangen können, "dass ein Gesetzesvorschlag zur unmittelbaren Gesetzgebung durch das Volk einer Volksabstimmung unterzogen wird.". Einen etwas differenzierteren Vorschlag, der vorsieht, dass der Weg in Richtung Volksabstimmung erst nach Ablehnung des eingebrachten Vorschlages im Nationalrat eingeschlagen


Obwohl allseits gefordert, gibt es bisher keine zu konkreten politischen Entscheidungen führende Einigung über eine adäquate Regelung der direkten Demokratie. Auch im sog. "Österreich-Konvent" gab es keine bemerkenswerten Anzeichen, die Volksrechte in Richtung Volksgesetzgebung ausbauen zu wollen, was angesichts der partei-politischen Diskussionen zum Thema erstaunen lässt. Vielmehr herrschte im Konvent eher Übereinstimmung darüber, es beim rein repräsentativ-demokratischen Charakter der Verfassung zu belassen.

Mag das daran liegen, dass die bisher geäußerten Vorstellungen über ein direktes Gesetzgebungs-verfahren noch nicht beinhalten, was erreicht sein muss, um zu einer parteiübergreifenden Einigung kommen zu können?

Die von uns ausgearbeitete dreistufige Volksgesetzgebung (siehe Grafik und Grundlinien unten im Wortlaut der Bürgerinitiative) ist der Versuch, die Bedenken zu zerstreuen und die Missverständnisse auszuräumen, die oft in Zusammenhang mit direkter Demokratie geäußert werden. Denn bei der direkten Demokratie
kommt es vor allem auf das WIE an! Die Art und Weise, nach der hier der direkt-demokratische

Prozess geregelt ist, macht ihn zu einem gedeihlichen Organ für das demokratische Leben. Um das Potential aller Bürgerinnen und Bürger für die Gesetzgebung zu erschließen, brauchen wir dieses
Organ. Es soll die Initiativkraft aller wecken, damit aus einem reichen, nun aktivierten Ideenleben,
das ohne Volksgesetzgebung wie im „Dornröschenschlaf" versunken bleibt, auch jene Gedanken
und Konzepte hervortreten, die uns heute zum Lösen vieler Fragestellungen noch fehlen.

werden soll, bringt die FPÖ 1964 (IA vom 17. 6. 1964 109/A) und abermals 1979 in etwas veränderter Form ein.
(1A vom 6. 11.1979, 25/A). Drei Jahre später legt die ÖVP einen weiteren Vorschlag vor (IA vom 1. 12. 1982,
222/A und IA vom 15. 6. 1983, 21A), den die FPÖ 1987 mit identischem Wortlaut übernimmt (IA vom 29. 1. 1987,
10A). Mit selbem Jahr (1987) datiert auch ein Initiativantrag der Grünen vom 4.6. 1987, 68A). In diesem Vorschlag
ist interessant, dass er der unmittelbaren Demokratie dezidiert das Primat einräumt und insofern der Forderung nach Volkssouveränität nicht nur durch die Einführung von direkt-demokratischen „Instrumenten" (etwas) mehr Geltung verschaffen will, sondern sie klar als Grundprinzip eines modernen Staatswesens hervorhebt. Bemerkenswert ist
auch, dass in diesem Antrag eine Anpassung des ORF-Gesetzes vorgesehen ist, wodurch, wenn auch noch nicht
weitgehend genug, die Notwendigkeit einer medialen „Grundversorgung" zur Willensbildung angesprochen ist.
Anfang des Jahres 2000 machten dann die Regierungsparteien FPÖ und ÖVP den oben genannten gemeinsamen
Vorstoß (XXI.GP, 98/A) mit dem Vorschlag, sog. „erfolgreiche Volksbegehren" einer „obligatorischen
Volksabstimmung" zuzuführen. Auch dieser Vorschlag aus dem Koalitionsabkommen konnte keine Zweidrittel-
Mehrheit finden. Am Anfang des Jahres 2005 trat die SPÖ mit einem ähnlichen, jedoch nicht weiter konkretisierten Vorschlag in die Öffentlichkeit. (Siehe: Aktuell. Das Wochenmagazin der SPÖ. / Nr. 1, 14. 1. 2005, S. 4f.)

 

Es mag sein, dass nicht alles, was da hervortreten wird, sofort das Optimale treffen wird; aber der Gesetzgebungsprozess, der in unserem Vorschlag, zeitlich ausgewogen, über mehrere Stufen führt,

der dann eine breite „Volksdiskussion" (Michail Gorbatschow) vorsieht, wo die Menschen sich über

eine längere Zeitspanne ausgiebig und auf das Wesentliche konzentriert mit einer Sache befassen können, - dieser Prozess erfüllt die Voraussetzungen, dass Gesetze gefunden werden können, die

dem Wohl der Einzelnen und der Gesamtheit am besten dienen.

Wir wollen den Nationalrat - über alle Parteizugehörigkeiten hinweg - bitten, unser Angebot zu
prüfen und der Weiterentwicklung Österreichs zu einer mündigen und emanzipierten Demokratie
durch dreistufige Volksgesetzgebung den Weg zu bahnen; das österreichische Volk soll selbst über
die Einführung der Volksgesetzgebung befinden. Eine dafür notwendige Volksabstimmung bedarf
nach heutiger Rechtslage des vorangegangenen parlamentarischen Beschlusses.

Ein solcher Schritt könnte - ausgehend von Österreich in seinem Gedenkjahr 2008, wo wir am 12. November der Geburtsstunde und des ersten Anlaufes der Demokratie in Österreich erinnern - auch für den weiteren Verlauf der Europäischen Integration ein kräftiges Signal sein. Auch auf der europäischen Ebene gilt die Erkenntnis, dass Demokratie auf der Höhe der Zeit nicht nur heißt, dass
die Bürgerinnen und Bürger wählen oder über vorgesetzte Fragen abstimmen können, sondern auch
vor allem an der Erarbeitung der Antworten auf die Lebensfragen der Nationen, Europas und des Planeten insgesamt beteiligt sein müssen. Dies ist der Kern der Idee von Volkssouveränität schlechthin, ohne dem dieser Idee ihre zeitgemäße Begründung fehlt!

Mit vorzüglicher Hochachtung und freundlichen Grüßen

als Erstunterzeichner der Bürgerinitiative und für die Aktion „Volksgesetzgebung jetzt!“

Gerhard Schuster

Beigefügt:

·      Der Wortlaut der Bürgerinitiative mit Begründung der Bundeskompetenz und

Erstunterzeichnung

·      Die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer

·      sowie weitere im Internet und auf Unterschriftenlisten gesammelte Willensbekundungen

Volksgesetzgebung jetzt!

c/o IG-EuroVision – Österreich

Brantinggasse 61

1100 Wien

Tel.:+43(0) 650/941 32 64

gerhard.schuster@ig-eurovision.at I www.volksgesetzgebung-jetzt.at


 

Trägerschaft und Beteiligung am Projekt:

Der Initiativkreis:

Karl Berger, Philipp Bruna, Gerhard Gilli, Ines Kanka, Martin Koch-Löbner, Sabine Münzebrock, Susanne Rupp, Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Josef Zeisel

Folgende Einzelpersonen, sowie Organisationen, Initiativen und Unternehmen sind als Unterstüzter an der Initiative „Volksgesetzgebung jetzt!" beteiligt:

Monika Kühl, Prof. Rudolf Leopold, Barbara Eredics, Wolfgang Koch, Publizist, Peko Baxant, Alice Bruna, Lehrerin, Erich Stadibauer, Dr. Fritz Binder-Krieglstein, Energieexperte, Hans Kuhl, Johanna Kaiser, Musikerin, Michaela Pöllabauer, selbständige Beraterin, Franz Gratzer, Juliana Chaloupek, Peter Weish, Ökologe, Klaus Sambor, ESD und Attac, Ulrike Sambor, ESD und Attac, Ronnie Sambor, Helmut Jeitschko, Josef Ofenböck, Gabriele Pekny, Mag.rer.soc.oec. Franz Weiss, Ökonom, Clemens Horwat, Organisator, Elisabeth Sterzinger, Bildungsreferentin, Michael Stransky, Waldorflehrer, Andreas Gross, Institut für
Direkte Demokratie St. Ursanne, Peter Frank, Installateur, Dipl. Ing. Walter Appl, Organisations- und Personalentwickler, Stefan Vey, Christian Apl, Mensch, DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken, Andrea Wagner, Ursula Salzwimmer, Bilanzbuchhalterin, Ernst Heim, Projektleiter, Patrik Berger, Dorfgemeinschaft Breitenfurt, Christian Fuchs, Angestellter, Harald Markus Wirth, Programmierer, Ewald Barvinek, Programmierer, Dipl.-Ing. Dr. Harald J. Orthaber, Landschaftsökologe und Fernerkundungsexperte, ESD und Fli, Susanne Stoff, Sozialpädagogin, Mika Sinkovic, Student, Dipl.-Ing.Hubert Pichler, Erdölingenieur, Plattform Faire Zukunft, Hermann Platzer, Angestellter, Birgit Vögl,
kfm. Ang., Helmut Sperl, Tischler, Alexander Trinkl, Kampaigner, Agenda
X, Erika Kohlfürst, Pensionistin
Dr. Franz Aigner, Webmaster und Lehrer, Dieter Höfinger, Schauspieler, Meinrad Nell, Selbständiger, Daniel Hackenberg, Karl Dworak, Sabine Untersberger, Lohnverrechnerin, Birgit Dautermann, Büroangestellte,
Renate Svetnicka, Angestellte, Ralph Chaloupek, Tierrechtspartei, Philip Rohringer, Susanne Lohr, kfm.Ang. Ing. Gerald Bauer, Permakultur Austria

Initiativ-Gesellschaft Eurovision

Wiener Institut für Europäische Gesellschafts-Entwicklung

Arbeitsgruppe für soziale Dreigliederung und Zeitgeschichte

Martin Koch, Meisterwerkstätte für Streichinstrumente

Wir sind Deutschland - Petition an den Deutschen Bundestag zur Einführung der dreist. Volksgesetzgebung

Spedition Zeisel - Klosterneuburg

Vegane Gesellschaft Österreich

European Association for Sustainable Development (ESD)

Chironia.at One World Chat- and Computercommunity

Initiative für mehr direkte Demokratie Österreich

UNABHÄNGIGE ... für bürgernahe Demokratie

Agenda X - Das junge Zukunftsnetzwerk

Oekonews.at - erste Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit

Permakultur Austria