DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 04 13

 

 

                               Sissy Roth-Halvax                                                               Manfred Gruber

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates