Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 5. Juni 2007
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages - dessen Art. 34 Abs. 3 verfassungsändernd ist - wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin