Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 5. Juni 2007

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages - dessen Art. 34 Abs. 3 verfassungsändernd ist - wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                           Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin