Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 5. Juni 2007

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

2.       Die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages soll gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                           Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin