Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 5. Juni 2007
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
2. Die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages soll gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin