DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 07 20
Sissy Roth-Halvax Mag. Wolfgang Erlitz
Schriftführung Präsident des Bundesrates