DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF); Erklärung gemäß Art. 42 Abs. 1 COTIF 1999 keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 07 20
Sissy Roth-Halvax Mag. Wolfgang Erlitz
Schriftführung Präsident des Bundesrates