DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 - WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichts-behördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2007 07 20

 

 

                               Sissy Roth-Halvax                                                          Mag. Wolfgang Erlitz

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates