DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 - WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichts-behördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 07 20
Sissy Roth-Halvax Mag. Wolfgang Erlitz
Schriftführung Präsident des Bundesrates