183 der Beilagen XXIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausfuhrförderungsgesetz 1981, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2005, wird wie folgt geändert:

1. Der Gesetzestitel lautet:

„Bundesgesetz betreffend die Übernahme von Haftungen für Rechtsgeschäfte und Rechte (Ausfuhrförderungsgesetz – AusfFG)“

2. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der gemäß §§ 1 und 2 übernommenen Haftungen darf 45 Milliarden Euro nicht übersteigen.“

3. (Verfassungsbestimmung) § 10 Abs. 3 lautet:

„(3) Das Ausfuhrförderungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1981, in der Fassung BGBl. I Nr. XX/2007 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene Haftungen bleiben hievon unberührt.“