Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 6. Dezember 2007
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel 23 und 24 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit, genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die französische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind – gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Gabriele Binder-Maier Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin