Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 6. Dezember 2007

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel 23 und 24 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit, genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die französische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind – gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

                           Gabriele Binder-Maier                                                   Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin