DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2008 02 14
Ernst Winter Helmut Kritzinger
Schriftführung Präsident des Bundesrates