DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem  Beschluss des  Nationalrates gemäß  Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2008 02 14

 

 

                                   Ernst Winter                                                                 Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates