DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2008 03 28

 

 

                                   Ernst Winter                                                                 Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates