DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend einen Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) gemäß Artikel 50 Absatz 1 Z 2 iVm Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2008 04 24
Helmut Wiesenegg Helmut Kritzinger
Schriftführung Präsident des Bundesrates