DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel
50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2008 04 24
Helmut Wiesenegg Helmut Kritzinger
Schriftführung Präsident des Bundesrates