DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 04 24

 

 

                              Helmut Wiesenegg                                                            Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates