Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 10. April 2008
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Ziffer 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Jakob Auer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin