551 der Beilagen XXIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung 2006 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Zuteilung von Referenzmengen im Rahmen der GMO Milch (Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung 2006 – RZV 2006), BGBl. II Nr. 102 in der Fassung des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes BGBl. I Nr. 55/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Für den Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 stehen 20 000 t, für den Zwölfmonatszeitraum 2007/2008 stehen 13 000 t und für den Zwölfmonatszeitraum 2008/2009 stehen 69 000 t Anlieferungs-Referenzmengen (Quoten für Lieferungen) aus der einzelstaatlichen Reserve zur Zuteilung an Milcherzeuger gemäß den nachstehenden Bestimmungen zur Verfügung.“

2. In § 3 Abs. 2 wird das Datum „15. Mai 2008“ durch das Datum „31. Juli 2008“ ersetzt.