Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 8. Mai 2008
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
2. Die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.
Marianne Hagenhofer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin