DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2008 05 21

 

 

                                    Josef Saller                                                                  Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates