DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem  Beschluss des  Nationalrates  gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2008 06 19

 

 

                              Helmut Wiesenegg                                                            Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates