666 der Beilagen XXIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 10. Juli 2008 in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.