DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations-gesetz geändert wird,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2008 07 25
Ana Blatnik Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates