DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 10 08
Ana Blatnik Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates