DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungs-maßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 10 08
Ana Blatnik Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates