DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungs-maßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2008 10 08

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                      Jürgen Weiss

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates