1/GO XXIII. GP - Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 30.10.2006
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A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Cap, Pilz, Kräuter, Kogler, Strache, Rosenkranz

und Kolleginnen und Kollegen

gemäss § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungs-ausschusses hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:6, V:6, G:2, F:2, B:1 einzusetzen.

 

Gegenstand der Untersuchung:

 

Untersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

 

·   Aufklärung über sämtliche Vorbereitungshandlungen zur Vergabe, das Vergabeverfahren, durchgeführte Bewertungen sowie der Zuschlagserteilung samt Vortrag an den Ministerrat;

 

·   Aufklärung über Änderung der Ausschreibung, die die Eurofighter begünstigt haben (Verzicht auf Zwischenlösung; Änderung der Lieferfristen; Ausscheidung bzw. Nichtberücksichtigung anderer Bieter, etc.);

 

·   Aufklärung über die Begünstigung der Eurofighter durch die Wahl der Zahlungsvariante;

 

·   Aufklärung über die Finanzierung, die Rolle der Bundesfinanzagentur und die Hintergründe der gewählten Vorgangsweise;

 

·   Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV, dem BMF, dem BMWA sowie sonstiger Bundesbehörden und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH;

 

·   Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV und der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland (BMVg) im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

 

·   Aufklärung über sonstige Verträge und Vereinbarungen;

 

·    Aufklärung über die tatsächlichen Ausstiegskosten aus den Eurofighter-Beschaffungsverträgen;

 

·   Aufklärung über die vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen sowie Kostenfolgen von notwendig gewordenen Umrüstungen von bereits gelieferten Kampfflugzeugen;

 

·   Aufklärung über die tatsächliche Höhe der jährlichen Betriebskosten für den Einsatz von 18 Kampfflugzeugen;

 

·   Aufklärung über die Gesamtkosten des Waffensystems Eurofighter für die geplante Lebensdauer (Life-cycle-costs);

 

·   Aufklärung von Einflussnahmen auf und durch Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter, insbesondere jener Einflussnahmen auf und durch Bundeskanzler Schüssel, die VizekanzlerInnen aD Riess-Passer und Haupt, den Bundesminister für Finanzen Grasser, den Bundesminister für Wirtschaft Bartenstein, den Bundesminister für Landesverteidigung Platter sowie den Bundesminister für Landesverteidigung aD Scheibner, deren Kabinette und den in den von ihnen geleiteten Bundesministerien beschäftigten Personen;

 

·   Aufklärung der Rolle von Wirtschaftskammer und Industriellen-vereinigung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

 

·   Aufklärung der Rolle von parteinahen Firmen, insbesondere der „100% Communications PR-Agentur GmbH“;

 

·   Aufklärung über die Tätigkeit von bezahlten Lobbyisten der Firma Eurofighter im Verlauf des Beschaffungsvorganges;

 

·   Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)

interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern und sonstigen Repräsentanten der Regierungsparteien im Zuge der Beschaffung der Eurofighter;

 

·   Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung der Mitglieder der Bundesregierung, insbesonders von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;

 

·   Aufklärung über die behaupteten, angebahnten oder realisierten Kompensationsgeschäfte sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;

 

·   Aufklärung hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf 18 unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;

 

·   Aufklärung über die durch die Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;

 

·   Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

 

 

Untersuchungsauftrag:

 

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, Verträge, Vorverträge und sonstige Unterlagen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, sowie allfälliger anderer Bundesministerien und Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegen-stand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlich-keiten prüfen.

 

Insbesondere soll der Untersuchungsausschuss Einsicht in sämtliche Verträge und allfällige zwischenstaatliche (militärische) Vereinbarungen betreffend Kauf, Finanzierung und Gegengeschäfte nehmen und diese entsprechend dem Untersuchungsgegenstand prüfen.