2/GO XXIII. GP Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 30.10.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner

 

und Kollegen

 

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem „BAWAG Skandal“

 

In den letzten Jahrzehnten haben die Sozialdemokraten in ihrem Einflussbereich immer wieder Pleiten sowie Skandale mit enormen Schadenssummen mit entsprechenden Belastungen der Steuerzahler zu verantworten:

 

Der erste Bankenskandal, den die SPÖ zu verantworten hat, war die Länderbank-Pleite im Jahr 1981. Wegen fahrlässiger Kredite an die Pleitefirmen Eumig und Klimatechnik und zur Sicherung des Weiterbestands der Bank musste der Staat der Länderbank unter dem damaligen Generaldirektor Vranitzky 218 Mio. € zuschießen.

In den 90iger Jahren gelang es der SPÖ mit der annähernden Ruinierung der Bank Burgenland und einem Schaden für den Steuerzahler von mindestens 461 Mio. € die Länderbankpleite bei weitem zu übertrumpfen.

Die Kapitalvernichtung beim Verkauf der BA-CA an die HVB mit einer Vermögensvernichtung von rund 1,2 Mrd. € lässt sich an dieser Stelle als weiteres unrühmliches Kapitel in der SPÖ-Pleiten und Pannen-Chronik nahtlos einreihen.

Auch in anderen Bereichen außerhalb des Bankenbereichs blieb die SPÖ nicht untätig. So vernichtete die SPÖ im Bereich der Verstaatlichten Industrie trotz Kapitalspritzen in Milliardenhöhe seitens der Steuerzahler zigtausende Arbeitsplätze. Das Ergebnis dieser sozialistischen Misswirtschaft bei der Verstaatlichten war ein Schuldenstand bei der ÖIAG in Höhe von 6,3 Mrd. € Ende 1999. Durch eine gut durchdachte Privatisierungspolitik der amtierenden Bundesregierung gelang es jedoch, seit 2000 nicht nur diese Schulden zur Gänze abzubauen, sondern auch den Wert des Beteiligungsvermögens der ÖIAG um mehr als 60 % zu steigern.

Die Insolvenz des Konsums im Jahr 1995 war die größte Pleite der 2. Republik mit 1,89 Mrd. € Schulden, wobei rd. 5.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und nicht nur viele Großlieferanten, sondern auch viele KMU´s ihr Geld verloren haben.

Die finanziellen Schwierigkeiten des unter der Aufsicht und der Führung einer Vielzahl sozialdemokratischer Funktionäre stehenden Autofahrerklubs ARBÖ sowie die in diesem Zusammenhang zutage getretenen Verdachtsmomente der Veruntreuung von Vereinsvermögen runden eindrucksvoll das Bild einer Partei ab, die jahrzehntelang Parteiinteressen nicht nur über jene der Bürgerinnen und Bürger stellte sondern diese durch die Vernichtung von Steuergeldern nachhaltig belastete.

 

Der BAWAG-Skandal mit einer Schadenssumme von über 3 Mrd. Euro und dem nach wie vor bestehenden Risikos einer Staatshaftung in der Höhe von mindestens 900 Mio. Euro, der seinen Ursprung bereits Mitte der Neunziger Jahre hat, stellt den bisherigen Höhepunkt in der von Sozialdemokraten zu verantwortenden Pleitenserie dar. In diesem Zusammenhang ist noch hinzuzufügen, dass nunmehr durchgesickert ist, dass der BAWAG – unabhängig vom laufenden Verkaufsverfahren - ein massiver Stellenabbau (Reduktion des Personalstandes in den kommenden Jahren um ca. 10 Prozent, das sind über 400 Personen) bevorsteht. Es ist im Sinne Österreichs nur zu hoffen, dass diese Vorgehensweise sowie der wahrscheinliche „Ausverkauf ins Ausland“ nicht unter der von der SPÖ im Wahlkampf propagierten „neuen Fairness“ zu subsumieren ist.

Im Gegensatz zu früher wurden nunmehr unmittelbar nach Bekanntwerden der Malversationen sowohl die Finanzmarktaufsicht als auch die Strafverfolgungsbehörden tätig, was mittlerweile zur Anklageerhebung gegen eine Reihe von Verantwortlichen sowie einem Auslieferungsantrag gegen den hauptverantwortlichen Generaldirektor Elsner geführt hat. Aus allen öffentlich bekannt gewordenen bisherigen Untersuchungsergebnissen der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie sonstiger Ermittlungsbehörden ist der Bedarf nach Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur lückenlosen und umfassenden Aufklärung der politischen Verantwortlichkeiten insbesondere in Hinblick auf nachstehende Auffälligkeiten von höchster Dringlichkeit.

Dies umso mehr, als der zur Klärung der Vorgänge bei der BAWAG im Juni dieses Jahres eingesetzte Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gem. § 32e GOG-NR seinem Zweck unter anderem aufgrund fehlender Akteneinsicht, mangelnder Aussagebereitschaft der Geladenen und einem schwächeren Verfahrensrecht im Vergleich zum Untersuchungsausschuss nicht gerecht werden konnte.

Dieser Untersuchungsausschuss sollte sich insbesondere folgenden Themen widmen:

 

Bankenaufsicht

Nach wie vor stellt sich nicht nur die interessierte Öffentlichkeit die Frage, wie es möglich war, dass eine systemrelevante österreichische Bank in rund 10 Jahren Verluste von über 3 Mrd. € „erwirtschaften“ konnte, obwohl

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass es eine wesentliche öffentliche Aufgabe der Bankaufsicht ist, das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen wahrzunehmen und es sich bei der BAWAG um eine systemrelevante Bank handelt, muss genau untersucht werden, wie die behördliche Ebene der Kontrollinstanzen gearbeitet hat.

 

Es ist daher insbesondere zu untersuchen,

 

Strafverfolgungsbehörden

In den Medienberichten entstand der Eindruck, dass der seinerzeitige Mitarbeiter (bis 1997) und Leiter (1997 bis 2002) der Wirtschaftspolizei Mag. Roland Horngacher in Angelegenheiten mit BAWAG-relevantem Hintergrund, wie zum Beispiel im Konkursfall der Firma Economos, bei der Übernahme des Handy-Netzbetreibers "Mobiltel" sowie bei den Ermittlungen betreffend Geldverschiebungen von der ehemaligen DDR über die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) nach Liechtenstein und in die Schweiz, nicht korrekt vorgegangen sei.

Aufklärungswürdig ist auch die Tatsache, dass Originalunterlagen wie die Anklageschrift, aber auch andere relevante Informationen – möglicherweise aus dem Bundesministerium für Justiz - insbesondere an NEWS gelangten. Darüber hinaus sollte auch das Verhalten der weisungsgebundenen Anklagebehörden im Hinblick auf Einleitung und Fortführung der aktuellen Strafverfahren gegen die Beschuldigten des ÖGB und der BAWAG geprüft werden.

Ein weiterer Gegenstand der Untersuchung hat sich auf die Beurteilung des Verhaltens der Anklagebehörden in Zusammenhang mit dem Atomic-Konkurs bzw. den Karibik-Geschäften der BAWAG  im Jahr 1998 zu beziehen, wo trotz eines einige Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der BAWAG belastenden Erhebungsberichts der Kripo Salzburg die entsprechenden Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingestellt wurden.

 

Parteienfinanzierung

Nicht zuletzt ist die Rolle der BAWAG sowie des ÖGB bzw. der FSG als Finanzquelle der SPÖ zu überprüfen. Verdachtspunkte in dieser Richtung ergeben sich in Zusammenhang mit dem ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky, der in Zusammenhang mit dem BAWAG Skandal aufgrund der Tatsache in die Schlagzeilen geriet, seitens der BAWAG ein Beraterhonorar in der Höhe von rund 1 Mio. öS erhalten zu haben, das laut Medienberichten zur Parteienfinanzierung der SPÖ verwendet wurde. Ein weiteres Indiz in Richtung Parteienfinanzierung stellen die Rechenschaftsberichte der SPÖ, insbesondere jener aus dem Jahr 2002, dar, die Zahlungen in der Höhe von bis zu jährlich 5,6 Mio. Euro von Körperschaften öffentlichen Rechts, auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, Anstalten; Stiftungen oder Fonds ausweisen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag:

 

Der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR beschließen:

 

"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der

·        Prüfung des Verhaltens der weisungsgebundenen Anklagebehörden einerseits im Hinblick auf Einleitung und Fortführung der aktuellen Strafverfahren gegen die Beschuldigten des ÖGB und der BAWAG sowie gegenüber Medienvertretern und Öffentlichkeit andererseits und

·        Beurteilung des Verhaltens der weisungsgebundenen Anklagebehörden im Hinblick auf die im Jahr 1998 erfolgte Einstellung von Strafverfahren u.a. gegen einige Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der BAWAG, dies trotz der Tatsache, dass das Landesgendarmeriekommando Salzburg in einem Erhebungsbericht an die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Atomic-Konkurs und den Karibik-Geschäften der BAWAG „eine persönliche Bereicherung zum Schaden der Masse“ (Verdacht auf Untreue) festgestellt hatte

·        Prüfung der Rolle der BAWAG sowie des ÖGB bzw. der FSG als Finanzquelle der SPÖ

wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ : 6 ÖVP: 2 Grüne : 2 FPÖ: 1 BZÖ besteht.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 2 GOG die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

 

Wien, am 30.10.2006