207/GO XXIII. GP - Geschäftsordnungsantrag
Eingebracht am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap
Kolleginnen und Kollegen
gem. § 74 Abs. 2 GOG auf Behebung von Widersprüchen, die sich bei der
Beschlussfassung in 2. Lesung ergeben haben, in der 3. Lesung
Begründung:
Bei TOP 3 betreffend Sozialrechtsänderungsgesetz 2008 (889/A) wurden zwei
Abänderungsanträge vom Nationalrat beschlossen, die in
Art. 1 jeweils die Anfügung
eines § 638 nach § 637 in das ASVG vorsehen. Beide
Paragraphen haben völlig
abweichende Normeninhalte.
Dieses
setzt sich in Art. 2 betreffend § 322 GSVG, in Art. 3 betreffend § 312 B-SVG,
in
Art. 11 betreffend § 113d bzw. e Kriegsopferversorgungsgesetz, in
Art. 12
betreffend § 17f bzw. g Opferfürsorgegesetz, in Art.
13 betreffend § 98d, e bzw. f
Heeresversorgungsgesetz sowie in Art. 14 betreffend § 15e bzw. f
Verbrechensopfergesetz mit den selben Inhalten fort.
Es liegen daher
Widersprüche bei den Beschlussfassungen in
2. Lesung im Sinne
des § 74 Abs. 2
GOG vor. Um diese Widersprüche aufzulösen, sollen
folgende
Umänderungen von
Paragraphenbezeichnungen in 3. Lesung erfolgen:
|
AÄA Csörgits, |
AÄA Csörgits, Kickl |
Art. 1 ASVG |
§ 638 bleibt |
§ 638 wird § 639 |
Art. 2 GSVG |
§ 322 bleibt |
§ 322 wird § 323 |
Art. 3 B-SVG |
§ 312 bleibt |
§312 wird §313 |
Art. 11 KriegsopferversorgungsG |
§ 113d bleibt |
§113d wird
§ 113e |
Art. 12 OpferfürsorgeG |
§ 17f bleibt |
§ 17f wird
§ 17g |
Art. 13 HeeresversorgungsG |
§§ 98d, e bleiben |
§ 98d wird
§ 98f |
Art. 14 VerbrechensopferG |
§15e bleibt |
§15e wird
§ 15f |
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die
dargestellten Widersprüche in der Beschlussfassung in 2. Lesung
sind in
3. Lesung wie in der
Begrüngung dargestellt zu beheben.