207/GO XXIII. GP - Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap

Kolleginnen und Kollegen

gem. § 74 Abs. 2 GOG auf Behebung von Widersprüchen, die sich bei der

Beschlussfassung in 2. Lesung ergeben haben, in der 3. Lesung

Begründung:

Bei TOP 3 betreffend Sozialrechtsänderungsgesetz 2008 (889/A) wurden zwei
Ab
änderungsanträge vom Nationalrat beschlossen, die in Art. 1 jeweils die Anfügung
eines
§ 638 nach § 637 in das ASVG vorsehen. Beide Paragraphen haben völlig
abweichende Normeninhalte.

Dieses setzt sich in Art. 2 betreffend § 322 GSVG, in Art. 3 betreffend § 312 B-SVG,
in Art. 11 betreffend § 113d bzw. e Kriegsopferversorgungsgesetz, in Art. 12
betreffend
§ 17f bzw. g Opferfürsorgegesetz, in Art. 13 betreffend § 98d, e bzw. f
Heeresversorgungsgesetz sowie in Art. 14 betreffend
§ 15e bzw. f
Verbrechensopfergesetz mit den selben Inhalten fort.

Es liegen daher Widersprüche bei den Beschlussfassungen in 2. Lesung im Sinne
des
§ 74 Abs. 2 GOG vor. Um diese Widersprüche aufzulösen, sollen folgende
Um
änderungen von Paragraphenbezeichnungen in 3. Lesung erfolgen:

 

 

AÄA Csörgits,
Dolinschek, Kickl

AÄA Csörgits, Kickl

Art. 1 ASVG

§ 638 bleibt

§ 638 wird § 639

Art. 2 GSVG

§ 322 bleibt

§ 322 wird § 323

Art. 3 B-SVG

§ 312 bleibt

§312 wird §313

Art. 11 KriegsopferversorgungsG

§ 113d bleibt

§113d wird § 113e
§113e wird § 113f

Art. 12 OpferfürsorgeG

§ 17f bleibt

§ 17f wird § 17g
§ 17g wird § 17h

Art. 13 HeeresversorgungsG

§§ 98d, e bleiben

§ 98d wird § 98f
§ 98e wird § 98g
§ 98f wird § 98h

Art. 14 VerbrechensopferG

§15e bleibt

§15e wird § 15f
§15f wird §15g


 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dargestellten Widersprüche in der Beschlussfassung in 2. Lesung sind in
3. Lesung wie in der Begrüngung dargestellt zu beheben.