211/GO XXIII. GP - Geschäftsordnungsantrag
Eingebracht am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
auf Durchführung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG iVm §84 GOG
der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 890/A der Abgeordneten
Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun- desgesetz über
die Organisation der Universitäten und ihre Studien
(Universitätsgesetz
2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen
Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz
über die Gewährung von Studienbeihilfen
und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz
1992) geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der aufgrund
des Antrages 890/A der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bun- desgesetz
über die Organisation der Universitäten und ihre Studien
(Universitätsgesetz
2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen
Hochschulen und ihre Studien
(Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen
und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz
1992) geändert werden, zu fassende
Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens
gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den
Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.