211/GO XXIII. GP - Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 24.09.2008
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Antrag

auf Durchführung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG iVm §84 GOG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 890/A der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun- desgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz
2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der aufgrund des Antrages 890/A der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun- desgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz
2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden,
zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.