Zeitpunkt der Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 GOG (435/GO)

Erklärung Präsident:in

Erklärung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend den Zeitpunkt der Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 GOG