3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Hauptausschusses

betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2006 teilte die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Volksanwältin Rosemarie Bauer mit, dass Volksanwalt Mag. Ewald Stadler mit Wirksamkeit seiner Angelobung als Abgeordneter zum Nationalrat am selben Tag im Sinne des Art. 148g Abs. 5 B-VG auf seine Funktion als Mitglied der Volksanwaltschaft verzichtet und daher aus der Volksanwaltschaft vorzeitig ausscheidet.

 

Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft ist eine Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode durchzuführen.

 

Anstelle des ausgeschiedenen Volksanwaltes Mag. Ewald Stadler wurde von der Freiheitlichen Partei Österreichs Mag. Hilmar Kabas für den Rest der Funktionsperiode, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2007, namhaft gemacht.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2006 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Vorschlag beraten und nach Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Josef Cap, Mag. Ewald Stadler und Heinz-Christian Strache mit Stimmenmehrheit den Beschluss gefasst, Mag. Hilmar Kabas für den Rest der Funktionsperiode für die Wahl zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Mag. Hilmar Kabas für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft wählen.

Wien, 2006 11 22

                                     Anton Gaál                                                              Mag. Barbara Prammer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau