5 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)

Die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems in Österreich ist es erforderlich, als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber/innen in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend außer Kraft zu setzen.

Die Regelung erfolgt in einem einzigen Bundesgesetz. Anderenfalls wäre die Änderung zahlreicher Rechtsvorschriften notwendig, wobei jeweils eine befristete Übergangsbestimmung mit Ablaufdatum in die Materiengesetze aufzunehmen wäre. Die vorliegende Lösung ist auch wesentlich leichter lesbar.

Zu § 1:

Der Geltungsbereich folgt der einschlägigen Bestimmung in der Ausländer-Beschäftigungsverordnung für Pflegekräfte, BGBl. II Nr. 405/2006, die mit 1. November 2006 in Kraft getreten ist.

Es erfolgt jedoch keine Einschränkung auf ausländische Arbeitnehmer/innen, da auch inländische Arbeitnehmer/innen betroffen sein können.

Weiters wurden aus verfassungsrechtlichen Überlegungen Beschäftigungsverhältnisse zu Trägerorganisationen nicht aufgenommen. Die Aufnahme von Trägerorganisationen in die Übergangsregelung würde im Vergleich zu anderen Einrichtungen, die andere soziale Dienste anbieten (z.B. Pflegeheime), eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung darstellen. Damit wird auch vermieden, dass Arbeitnehmer/innen, die bisher unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt wurden, nunmehr diesen Schutz verlieren.

Zu § 2:

Diese Bestimmung enthält eine Auflistung von Verwaltungsstrafbestimmungen, die vorübergehend ausgesetzt werden. § 23 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz betrifft Arbeitszeitüberschreitungen und Ruhezeitunterschreitungen, § 13 Urlaubsgesetz stellt die Nichtführung von Urlaubsaufzeichnungen unter Strafe.

Im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz wird die Straflosigkeit des Haushaltes wegen Verstößen gegen das AÜG.

Die §§ 111 bis 113 ASVG enthalten Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Melde- und Auskunftspflichtverletzungen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. November 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Edeltraud Lentsch die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Karl Öllinger, Lutz Weinzinger, Heidrun Silhavy, Sigisbert Dolinschek, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Melitta Trunk sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Edeltraud Lentsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 11 28

                               Edeltraud Lentsch                                                                   Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann