13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 24/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin

Die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) unterzeichneten Milos Zeman als Vertreter der Tschechischen Republik und Wolfgang Schüssel als Vertreter der Republik Österreich einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Da dieser unter Vermittlung der Europäischen Kommission zustande gekommen ist, wurde das Melker Protokoll auch von Günter Verheugen mit unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der Tschechischen Republik, dass „in jedem Fall die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen ... die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb ist“ (siehe Kapitel VI des Melker Protokolls, Brüsseler Fassung). Trotz der von Experten bestätigten Verbesserungen besteht in Hinblick auf die in der „Vereinbarung von Brüssel“ festgelegten Rechte und Pflichten aus österreichischer Sicht jedenfalls weiterer Diskussionsbedarf zu offenen Sicherheitsfragen.

Am 11.10.2004 erhielt Block I im AKW Temelin die atomrechtliche Genehmigung; im Oktober 2005 wurde die baurechtliche Genehmigung eingeleitet, ohne dass auf die seitens der internationalen ExpertInnen noch immer offenen Fragen aus dem Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) durch die tschechische Genehmigungsbehörde Bezug genommen wurde.

Im Endbericht der internationalen ExpertInnenkommission (datiert vom Juni 2005, veröffentlicht am 3.10.2005) ist zu den hochenergetischen Leitungen auf der 28,8m- Bühne im Punkt 1 und der Qualifikation der Ventile im Punkt 2 nachzulesen:

„Final Monitoring Report: High Energy Pipe Lines at 28,8 m Level (hochenergetische Leitungen auf der 28,8m-Bühne): Das österreichische Experten-Team hält fest, dass es keine Begründung gefunden hat, der Sichtweise und Erwartungen zu folgen, die als Ergebnis der ... umfassenden Neubewertung des Sicherheitsfragenkomplexes dargestellt wurde und von tschechischer Seite für das Bruchausschlusskonzept aufrechterhalten werden.“

„Final Monitoring Report: Qualification of Valves (Qualifizierung der Ventile): Nach Einschätzung des Expertenteams reicht die tschechische Vorgangsweise somit derzeit nicht aus, um nachzuweisen, dass die Frischdampf-Sicherheits- und Entlastungsventile für dynamische Zweiphasenströmungen und unterkühltes Wasser unter Druck qualifiziert sind. Die Basis, anhand welcher die Aufsichtsbehörde ... Lösungen akzeptiert hat, wurde für das österreichische Expertenteam nicht einsichtig.“

Die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Probleme betreffend der Brennstäbe des AKW Temelin werfen weitere wichtige Fragen auf.

Es gibt bis dato auch keinerlei Anzeichen, dass die Tschechische Republik hinreichend nachweislich an der Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, wie es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt, bisher nicht hinreichend nachweislich erfüllt.

Am 13. November hat der tschechische Außenminister Alexander Vondra gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf dessen ausdrückliche Nachfrage die endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) offiziell bestätigt.

Neben der vollständigen Umsetzung des Melker Protokolls bleibt es jedoch das langfristige Ziel, die Nullvariante durchzusetzen und die Stillegung von Temelin zu erreichen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter August Wöginger die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Walter Schopf, Karlheinz Kopf, Werner Neubauer, Kai Jan Krainer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag  einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 12 12

                               August Wöginger                                                  Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau