Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       an die Regierung der Tschechischen Republik als Vertragspartnerin des Melker Protokolls heranzutreten und einzufordern, dass mit der erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) festgelegt erbracht wird,

-       umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung) einzuleiten, sollte dieser Nachweis durch die Tschechische Republik nicht umgehend erbracht werden können.